Presseschau
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3 Jahre Reform des Kindschaftsrechts - Flop oder Top?
Zwei Jahre nach Reform des Kindschaftsrechtes bleiben in vielen Bereichen positive Veränderungen der bislang unbefriedigenden Situation aus. Die Besänftigung, man müsse warten, bis das Gesetz richtig greift, kann nun als Argument kaum noch gelten (würde etwa der Gesetzgeber ein Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zwei Jahre nach Wirksamwerden ohne nennenswerte Erfolge mit dem Hinweis verteidigen, man müsse noch warten, bis sich der Finanzbeamte in die schwierige Materie eingearbeitet hat?).
Sicher hat es durch die Reform Verbesserungen gegeben, dies ändert jedoch nichts daran, dass bei wesentlichen Problemen noch immer eine Lösung aussteht.
Der Väteraufbruch stellt hierzu fest:
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Die Quote gerichtlicher Entscheidungen für ein gemeinsames Sorgerecht ist regional sehr abweichend. Da "zum Wohle des Kindes" entschieden werden soll, ist unerklärlich, warum Trennungsfamilien und Kinder im Saarland, Hamburg, Dresden oder München so unterschiedlich sein sollen. Wenn das Recht so verschieden interpretiert werden kann, deutet dies darauf hin, dass der Gesetzestext zu viel Spielraum und damit auch Missbrauch zulässt.
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Die Reformen des Kindschaftsrechtes und der neue Leitgedanke gemeinsamer Elternverantwortung sind wenig glaubwürdig, solange es zwar klare Umgangsregelungen zugunsten des Kinderkontaktes zu beiden getrenntlebenden Eltern ermöglichen soll, eine Einhaltung der Umgangsurteile aber häufig nicht gewährleistet.
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Sehr positiv ist auch die neugeschaffene Möglichkeit, einen Verfahrenspfleger für die Interessen des Kindes einzusetzen. Die Politik hat versäumt, Auftrag und Ausbildung des Verfahrenspflegers rechtzeitig und ausreichend sicherzustellen, so dass selbst 2 Jahre nach der Reform vielerorts davon noch viel zu wenig Gebrauch gemacht wird.
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Das Familienministerium geht zwar von einer fortbestehenden Elternschaft auch nach einer Trennung aus, hat aber bis heute keienerlei richtungsweisende Vorstellungen, wie dies beiden Elternteilen nach einer Trennung überhaupt möglich sein soll. Die Realität ist nach wie vor, dass meist die Väter in die Rolle von Besuchsonkeln abgedrängt werden. Ein Gesamtkonzept des Familienministeriums ist bisher nicht entwickelt worden, Konzepte oder Kampagnen gibt es nur zu anderen, eher nebensächlichen oder untergeordneten Themen.
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Auch wird vom Familienministerium ein verstärktes Engagement des Vaters in der Familie gewünscht. Gleichzeitig wird aber versäumt, die Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen. Dazu gehört, dass Väter etwa zu gleichen Teilen Erziehungsurlaub wahrnehmen können. Die Möglichkeit besteht zwar formal, die wirtschaftliche Realität bestimmt aber eine andere Situation. Auch fehlt völlig die Überlegung, welche Rolle dem Vater nach einer Trennung zukommt, wenn er nicht mehr in der häuslichen Gemeinschaft mit seinen Kindern leben kann.
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Eine sachliche und kindgerechte Lösung des Trennungskonfliktes ist nur möglich bei Chancengleichheit. Solange ein Elternteil mehr Einfluss hat, weil es die Kinder bei sich hat (und dann meist auch behält), besteht nicht für beide Trennungseltern die gleiche Motivation, eine vernünftige Klärung herbeizuführen. Insbesondere der alleinerziehende Elternteil hat häufig kein Interesse an Kompromissen. Warum unterbindet der Gesetzgeber und die Rechtsprechung nicht die häufige Praxis, dass ein Elternteil ohne vorherige Klärung mit den Kindern wegziehen kann?
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Die Regelung des Umgangskontaktes zwischen den Kindern und dem getrenntlebenden Elternteil soll im Idealfall gemeinsam getroffen werden, ggf. unter Mithilfe des Jugendamtes, einer Beratungsstelle oder notfalls durch Gerichtsentscheid. Diesem Grundgedanken steht entgegen, dass das alleinerziehende Elterteil häufig den Umgang eigenmächtig einschränkt oder aussetzt bis zu einer gerichtlichen Klärung. Dies kann ein sehr langwieriges Verfahren sein. Diese Praxis führt in der Regel zu einer starken Entfremdung zwischen Kind und getrenntlebenden Elternteil. Es gibt aber offensichtlich keinerlei Pläne, diesen Misstand zu ändern.
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Solange nicht ein Mindestmaß an erforderlichem Umgang der Kinder mit dem getrenntlebenden Elternteil festgeschrieben ist, wird die häufige Praxis, den Umgang mit falschen Anschuldigungen oder Verdächtigungen einstweilen auszusetzen, nicht gestoppt werden können. Die derzeitige Situation ist häufig eine Einladung zum Missbrauch.
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In Zeiten, in denen die klassische Rollenzuweisung (Mutter versorgt zuhause die Kinder, Vater sorgt für die materielle Absicherung) nicht mehr der Regelfall ist, kann auch die starre Aufteilung zwischen Bar- und Betreuungsunterhalt nicht mehr der tatsächlichen Situation gerecht werden. Auch hier ist zu fragen, ob der Gesetzgeber eine zeitgemäße Lösung überhaupt wünscht. Vielmehr wäre es erforderlich, die gesamten elterlichen Pflichten zu gleichen Teilen auf beide Elternteile unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit aufzuteilen.
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Es ist ein krasser Widerspruch, wenn auf der einen Seite viele Förderungen in Richtung "Frau und Beruf" vorgenommen werden, andererseits im Falle einer Trennung aber die elterliche Kompetenz doch größtenteils der Mutter zugesprochen wird. Dabei ist es heute längst nicht mehr so, dass sie Mütter pauschal die Hauptbezugspersonen für die Kinder sind. Häufig arbeiten beide Eltern, müssen sich also auch die Kinderbetreuung teilen. Selbst in Fällen, wo der Vater Erziehungsurlaub nimmt und unstreitig die Hauptbezugsperson für das Kind ist, kommt es häufug vor, dass die Kinder im Falle einer Trennung bei der Mutter bleiben müssen.
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Ein beachtlicher Teil der Trennungsfamilien ist nicht mehr in der Lage, wirtschaftlich eigenständig zu existieren und deshalb auf staatliche Hilfen angewiesen. Auch werden Trennungskinder häufig verhaltensauffällig und bedürfen fachlicher Hilfe. Alleinerziehende sind stärker belastet, der getrenntlebende Elternteil verliert seine Lebensperspektive und scheitert häufig in seinem weiteren Leben. Das hat ebenfalls hohe ökonomische und soziale Kosten für die Gesellschaft zur Folge. Gleichzeitig wird an einer qualifizierten fachlichen Begleitung in der Trennungssituation mangels finanzieller Mittel gespart. Da die sozialen Folgekosten aber erheblich größer sind, entsteht hoher volkswirtschaftlicher Schaden. Bestrebungen für eine Lösung sind nicht zu erkennen.
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Ebenso unzureichend ist die fachliche Schulung der Jugendamtsmitarbeiter, Familienrichter, Rechtsanwälte und Gutachter. Das nur zu häufige Schulterzucken eines Mitarbeiters vom Jugendamt "wenn die Mutter nicht will, da kann man dann halt nichts machen" ist ein Beleg für die Halbherzigkeit dieser Familienpolitik.
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