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Frankfurter Allgemeine Zeitung
Freitag, 23. Mai 2003

Mehr Unterhalt für Trennungskinder


Düsseldorfer Tabelle angepaßt

DÜSSELDORF, 22 Mai (dpa). Trennungskindern steht bald deutlich mehr Geld zu. Die Bundesregierung habe den Mindestunterhalt, den ein Elternteil zahlen muß, zum 1. Juli überraschend stark um fast sechs Prozent angehoben, teilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Donnerstag mit. "Wir haben nicht damit gerechnet", sagte Familienrichter Jürgen Soyka. Das Oberlandesgericht berechnet auf Grundlage der Regelbeträge der Bundesregierung die maßgebende "Düsseldorfer Tabelle" für die Einkommensgruppen über den Mindestsätzen. Die Unterhaltssätze werden alle zwei Jahre neu festgelegt. Für die neuen Bundesländer gelten zusätzlich zwei Niedrig-Einkommensgruppen, die sogenannte Berliner Tabelle. Aus dem Justizministerium in Berlin hieß es, mit der Erhöhung werde eine Fehlberechnung aus dem Jahr 2001 ausgeglichen. Die Höhe des Mindestunterhalts ergebe sich aus der Entwicklung der Nettoeinkommen. Diese ermittelte das Statistische Bundesamt. Das Amt habe 2001 die Höhe zu niedrig berechnet, das aber später korrigiert. Dem werde nun Rechnung getragen. Bei einem monatlichen Nettoeinkommen des Elternteils von höchstens 1300 Euro stehen einem bis zu fünf Jahre alten Kind vom 1. Juli an nun 199 Euro (bislang 188) zu. In der höchsten Einkommensgruppe zwischen 4400 und 4800 Euro ist es der doppelte Betrag (398 Euro). Bei volljährigen Kindern liegt der Mindestsatz bei 327, der Höchstsatz bei 654 Euro im Monat. Der Studentenunterhalt bleibe unverändert bei 600 Euro, weil auch die Bafög-Sätze nicht angehoben worden seien. Das Existenzminimum der Unterhaltspflichtigen blieb im Vergleich zur letzten Anpassung vor zwei Jahren ebenfalls unverändert. Bei Erwerbstätigen liegt der Satz bei 840 Euro, ansonsten bei 730 Euro.

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