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Schwarzwälder Bote
Freitag, 23. Mai 2003

Regierung erhöht Unterhalt der Trennungskinder


Düsseldorf. Trennungskindern steht bald deutlich mehr Geld zu. Die Bundesregierung habe den Mindestunterhalt, den ein Elternteil zahlen muss, zum 1. Juli um fast sechs Prozent angehoben, teilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht gestern mit. Das Oberlandesgericht berechnet auf Grundlage der Regelbeträge der Bundesregierung die bundesweit maßgebende "Düsseldorfer Tabelle" für die Einkommensgruppen über den Mindestsätzen. Bei einem monatlichen Nettoeinkommen des Elternteils von maximal 1300 Euro stehen einem bis zu fünf Jahre alten Kind vom 1. Juli an nun 199 Euro (bislang 188) zu. In der höchsten Einkommensgruppe zwischen 4400 und 4800 Euro ist es der doppelte Betrag (398 Euro). Der Studentenunterhalt bleibt unverändert.

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