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Heuberger Bote
Mittwoch, 08. August 2003

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Alleinerziehende beim Kindergeld bevorzugt werden dürfen.
Nachdrückliche Aufforderung


Von unserem Korrespondenten Christian Rath

Es ist ein ständiges Nehmen und Geben - so kompliziert, dass jetzt selbst das Bundesverfassungsgericht kaum noch durchblickte. Es empfahl daher dem Gesetzgeber, den Familienlastenausgleich endlich so zu regeln, dass ihn jeder verstehen kann. Der jetzt zu entscheidende Fall zeigt, warum Vereinfachungen nötig sind. Hier hatte der Gesetzgeber eine Regel geschaffen, die sicherstellen soll, dass Kinder nach Möglichkeit das erforderliche Existenzminimum zur Verfügung haben. Notfalls müssen Väter, die wenig verdienen und ihren Kindern deshalb wenig Unterhalt zahlen können, eben auf ihren Anteil am Kindergeld verzichten. So weit, so nachvollziehbar.

Auch das Verfassungsgericht hielt diese Regelung für zulässig und erteilte klagenden Vätern damit eine Abfuhr. Doch kommt das den Vätern vorenthaltene Geld tatsächlich den Kindern zu Gute? Oder wird der erhöhte Unterhalt dann wieder beim Sozialhilfeanspruch abgezogen? Werden letztlich also nicht Familienlasten ausgeglichen, sondern nur Kommunalfinanzen geschont? Den Verfassungsrichtern scheint am Ende selbst der Kopf geraucht zu haben. Sie forderten Bundestag und Regierung jetzt auf, das komplizierte Zusammenspiel von Kindergeld-, Unterhalts-, Sozialhilfe- und Steuerrecht unter die Lupe zu nehmen. Der Bundestag hat das Problem vor drei Jahren auch schon erkannt. Passiert ist allerdings nichts. Das erklärt die gestern verkündete nachdrückliche Aufforderung der Karlsruher Richter.

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