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Mittwoch, 06. August 2003

Mehrlasten für ärmere Väter sind rechtens


KARLSRUHE (cra) - Das Existenzminimum des Kindes hat bei der Kindergeldverteilung Vorrang

Bei getrennt lebenden Eltern wird das Kindergeld an den Elternteil ausgezahlt, bei dem die Kinder leben, in der Regel ist das die Mutter. Der Vater kann aber die Hälfte des Kindergeldes von seiner Unterhaltspflicht abziehen. 2001 wurde diese Regelung verschärft. Seitdem können Väter das Kindergeld nur noch dann abziehen, wenn sie soviel Unterhalt zahlen, dass das Existenzminimum des Kindes gedeckt ist. Vor allem Unterhaltspflichtige mit einem Einkommen von weniger als 1 800 Euro sind betroffen.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts bestätigte gestern die Regelung. Im Interesse des Kindes könne von gering verdienenden Vätern verlangt werden, ihren Anteil am Kindergeld für die Unterhaltszahlungen einzusetzen.

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