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Leserbrief
Wenn der Staat zum Ungeheuer wird


Zum "Weltkindertag" am 16. September: Die Zahl der deutschen Scheidungskinder wächst jährlich um 170.000. Gelingt es nicht, den bei Scheidungsstreit eher wahrscheinlichen Antrag auf Übertragung des "alleinigen Sorgerechts" zu verhindern, wird der Staat für Kinder und Umgangsberechtigte zum Ungeheuer.

Bereits siebenjährige Kinder werden gerichtlich vor die Wahl gestellt: Entweder Vater - oder Mutter. Die Scheidungswaisen werden laut bedauert, die Honorare für deren Psychotherapie leise vereinnahmt.

Auskunft zum Befinden der stets gerade zur Umgangszeit unpässlichen Kinder in Schule oder Kindergarten bekommen die "umgangsberechtigten" Eltern nicht, aber "Hausverbot". Wenn sie in Folge der Umgangsvereitelung ihre Kinder zu anderen Zeiten gerne sehen möchten, erscheinen Polizei wegen "Hausfriedensbruch" und Meldebehörden mit "Annäherungsverboten". Die Familienrichter schauen weg und weisen später die beantragten Änderungen wegen Zeitablaufs ab.

Der Staat lässt zu, dass der "Sorgeberechtigte" seine eigenen Scheidungsfolgen auf das Kind übertragen kann, um es dem anderen Elternteil zu entfremden. Persönliche Rache und Fiskalinteressen "zum Wohle des Kindes..."

Wann setzt der Staat diesem menschenverachtenden Treiben um das "Streitobjekt Kind" vor den Familiengerichten ein Ende? Wann endlich werden die Kinder zu Berechtigten aufgewertet mit durchsetzbaren Kindergrundrechten und gleichwertigen Rechten zu den analog nur pflichtigen Eltern?

Rainer Gast
Kehl

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