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Focus
Heft 41/2001

Familienrecht
Die Ohnmacht der Väter


Männer machen mobil - noch können Ex-Frauen ihnen nach der Trennung ihre Kinder ungestraft vorenthalten

Der Landschaftsgärtner Heinrich Schwarzmayr feiert den ersten Geburtstag seiner Tochter auf ungewöhnliche Weise: auf dem Bürgersteig vor dem Haus, in dem sein Kind wohnt. Er hält eine Kerze und Geschenke in der Hand. Der 46-Jährige behauptet, als Gast ungebeten zu sein. Seine Ex-Partnerin im bayerischen Eberfing habe ihn auf Dauer ausgesperrt.

Auch Georg Mohr, 58, Pädagoge aus Königstein im Taunus, fühlt sich von der Mutter seines Kindes, mit der er früher zusammenlebte, ausgebootet. Zwar habe ein Gerichtsbeschluss festgelegt, dass er seine siebenjährige Tochter alle drei Wochen besuchen darf. "Aber immer wenn ich komme, ist keiner da, oder es öffnet niemand."

Der 39-jährige Peter Paschke lebt seit vier Jahren getrennt von seiner Tochter Viktoria, 12. Deren Mutter, so Paschke, verbiete jeglichen Umgang. Der einzige noch vorhandene Bezug zu seinem Kind sei die monatliche Unterhaltszahlung. Bald, prognostiziert der Immobilienfachwirt aus Leipzig resigniert, werde ihn "nur noch der 28. eines Monats daran erinnern", dass er Vater ist.

Entsorgte Erzeuger. Bei jährlich fast 200 000 Scheidungen in der Bundesrepublik, schätzt der Verein Väteraufbruch für Kinder (VafK), hätten 900 000 Väter keine Chance, ihren Nachwuchs zu sehen. Im Zwist um Kind und Kohle, so der Sprecher des VafK, Markus Meier, schrecke manche Mutter auch vor Verleumdungen nicht zurück, um den Ex-Partner den Nachwuchs auf Jahre zu entziehen. Etwa im Rosenkrieg Kusche gegen Kusche. Die Mutter hatte ihren Noch-Ehemann vor dem Familiengericht Strausberg des sexuellen Missbrauchs der beiden kleinen Söhne bezichtigt. Rudi Kusche sieht sich psychisch und sozial zerstört: "Sie hat mich fertig gemacht. Nach elf Jahren war ich ein solches Nervenwrack, dass ich auch meine Arbeit verlor."

Der Vorstand des Deutschen Familiengerichtstags wird diese Woche beim Gesetzgeber für eine schärfere Umsetzung des Umgangsrechts plädieren. Ehrenvorsitzender Siegfried Willutzki schon jetzt: "Wir sollten unser Vollstreckungsrecht überprüfen." Zwangsgeld, Beugehaft und Entzug des Sorgerechts für Mütter, die Umgangsregelungen sabotieren, sollten stärker als Abschreckung genutzt werden.

Das Bundesjustizministerium selbst erkannte Mängel bei der Durchsetzung des Umgangsrechts und will bis Ende des Jahres einen Gesetzentwurf zur Straffung der Verfahren vorlegen.

Auch nach der Reform des Kindschaftsrechts von 1998 erhalten nicht eheliche Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur dann, wenn die Mutter des Kindes sich damit einverstanden erklärt. Im Fall Paschke, so der Vater, sabotiere die Ex-Partnerin trotz entsprechenden Gerichtsbeschlusses die vereinbarte Umgangsregelung, bis die Tochter selbst den Kontakt abbrach. Uwe Jopt, Psychologe an der Universität Bielefeld, weiß, dass die Sprösslinge "einen Ausweg aus den ewigen Loyalitätskonflikten suchen, indem sie irgendwann den Kontakt verweigern".

Die Macht der Mütter. Familiengerichte und Jugendämter werden nicht müde zu betonen, das "Kindeswohl" stehe im Vordergrund. Oft schließen sie die Väter aus dem Leben ihres Nachwuchses aus, damit das aufreibende Gezerre um die Kinder ein Ende findet. Die frustrierten Männer fühlen sich als bloße Unterhaltszahler missbraucht. Der Bundesgerichtshof wies im April die Klage eines nicht ehelichen Vaters auf gemeinsames Sorgerecht ab. Die Mutter hatte ihren Widerspruch damit begründet, der Vater wolle sich in ihr Leben einmischen. Das Gericht gab ihr Recht, weil die "Mutter naturgegeben mit der Geburt die Hauptverantwortung für das Wohl des Kindes" trage.

"Durch derlei naturrechtliche Vorstellungen", empören sich Markus Meier und seine 1200 Mitstreiter vom VafK, würden Männer benachteiligt. Angesichts der "Narrenfreiheit" des schwachen Geschlechts fühlen sie sich zur Ohnmacht verurteilt. Eine parteiische Phalanx aus Jugendämtern, Richtern und Gutachtern, so ihr Eindruck, entscheide im Streitfall zu Gunsten der Mütter. Fast nie würden Richter ein Zwangsgeld erheben, wenn die Frauen das Umgangsrecht sabotierten.

"Mütter können angeordnete Umgangsregeln hemmungslos unterlaufen", urteilt auch der Frankfurter Scheidungsanwalt Friedrich Mathern. Ursache sei weniger die Gesetzgebung als vielmehr die Rechtspraxis.

Gelobte Länder. Vätervereine verweisen auf die USA, Großbritannien und Frankreich, wo Umgangsboykott mit Gefängnis bestraft werden kann. Hiesige Männer hoffen, dass derlei drakonische Maßnahmen bald auch in Deutschland hoffähig werden. Bis dahin wollen einige den Unterhaltsstreik als Druckmittel einsetzen. Der 36-jährige Unternehmer Rolf Orth aus dem bayerischen Neubiberg hat seine Zahlungen für Frau und Kind eingestellt: "Sie hat unser Kind entführt, da werde ich sie doch nicht alimentieren."

Die militante Männer-Minderheit findet bei den Parteien kaum Gehör. Wenige, wie die CSU-Familienpolitikerin Maria Eichhorn, fordern "notfalls auch Zwangsgeld und Beugehaft".

Interessenvertretungen wie Vatermorgana organisieren derweil "Aktionen der Ächtung" im Münchner Raum. Da parken Aktivisten schon einmal einen Lkw-Anhänger mit riesigen Plakaten wie "Kinder brauchen beide Eltern" vor Häusern von uneinsichtigen Müttern.

Der Initiator Hermann Korff berichtet von einer hohen Selbstmordgefahr bei den entrechteten Vätern. Er plädiert für ein "innovatives Konfliktmanagement mit Privatverträgen und Mediatoren".

Welche Folgen die Degradierung der Väter zum Besuchsonkel für die kindliche Seele haben, darüber sind sich die Experten uneins. Psychologen wie Uwe Jopt konstatieren, dass die Abwendung von einem Elternteil zur Überlebensstrategie gehört, und bezeichnen das Phänomen als Parental Alienation Syndrom (Eltern-Kind-Entfremdung).

Für Peter Paschke ein Grund mehr zu resignieren. Er sitzt in seiner Wohnung vor einem "Gedächnisschrein" mit Fotos seiner Tochter. Der Sachse hatte nach dem letzten gescheiterten Versuch, seine Tochter zu sehen, ein Zwangsgeld gegen seine Ex-Partnerin beantragt. Die zuständige Rechtspflegerin, so Paschke, habe ihn schon vorab hämich über seine Chancen mit den Worten "Das können Sie vergessen" beschieden. Paschke sinniert: "Väter haben keine Rechte." Der Mann könnte irren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wird am Donnerstag über die Bundesrepublik urteilen. Dort fordern drei Männer die Umsetzung ihres Umgangsrechts, die ihnen in Deutschland verwehrt blieb.

ULRIKE PLEWNIA

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