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FAZ
Dienstag, 18. Januar 2005

Neue Lage für Väter

Zur Berichterstattung über den Vaterschaftstest: Die Feststellung, daß sich eine Vaterschaft nie eindeutig beweisen läßt, stimmte bis zu dem Zeitpunkt, als es dank genetischer Analyseverfahren gelang, eine fast hundertprozentige Sicherheit zu erreichen. Die Transplantationsmedizin, die diese Analyse routinemäßig durchführt, um optimale Organspender zu finden, kann feststellen, daß in einer nicht unerheblichen Zahl der Fälle die bislang angenommene Vaterschaft nicht stimmt. Angesichts dieser bohrenden Ungewißheit ist es nur verständlich, wenn Väter zweifelsfrei feststellen wollen, ob ihr Kind auch wirklich ihres ist. Da man in Einzelfällen sicher nicht mit der Hilfe und Unterstützung der Ehefrauen rechnen kann, bleibt nur übrig, sich entweder mit weiterbestehender Ungewißheit in das Schicksal zu fügen oder eine Klärung labortechnisch herbeizuführen. Letzteres soll nun nach dem Willen der Bundesjustizministerin Zypries verboten werden. Man fragt sich, warum der Gesetzgeber so gravierende Maßnahmen ergreifen will. Kaum ein Mann wird wohl nach vielleicht zwanzig Jahren gemeinsamer Kindererziehung bei seinem Kind, das nun nicht mehr - genetisch gesehen - sein eigenes ist, die Vaterschaft annullieren lassen. Denn wenn die Familie intakt ist, sollte es keine Probleme geben wegen einer Affäre, die lange verjährt ist.

Das Problem stellt sich eher am Anfang der Ehe. Hier haben die Männer ein Recht zu erfahren, ob das Kind auch tatsächlich ihres ist, entscheidet sich doch dadurch ihr wahrscheinlich ganzes weiteres Leben. Und es hat nichts mit Feigheit der Männer zu tun, Klärung zu verlangen. Vielleicht ist es feiger, sich vor der eventuell unangenehmen Wahrheit schützen zu wollen, indem man die Zustimmung zum Test verweigert.

Dr. Dr. R. B., Heidelberg

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