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FAZ
Dienstag, 18. Januar 2005
Ein Grundrecht
Zum Urteil des Bundesgerichtshofs bezüglich des Verbots heimlicher Vaterschaftstests (F.A.Z. vom 13. Januar): Meines Erachtens ist es ein Grundrecht (Menschenwürde) eines Mannes, zu wissen, ob ein Kind von ihm ist oder nicht. Ebenso ist es das eines Kindes, zu wissen, wer sein Vater ist. Beides zu erfüllen wird hier vorsätzlich unterbunden. Und das zugunsten einer Mutter, die möglicherweise betrogen hat: Was ist das für ein Denken?
Dr. G. E., Hanau
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