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Focus
(Datum wird nachgereicht)

URTEIL
Mehr Kohle vom Ex

Der Bundesgerichtshof spricht Hausfrauen, die nach der Scheidung wieder arbeiten, mehr Unterhalt zu

Die Sache war ganz schön verzickt: Ließ sich eine berufstätige Ehefrau scheiden, konnte sie nach Auflösung der Ehe weiter verdienen und besaß dennoch einen Anspruch auf Unterhalt. Ließ sich eine Hausfrau scheiden, sprachen ihr die Richter zwar zunächst vollen Unterhalt zu. Doch dieser Totalanspruch endete, sobald die Ex-Hausfrau einen Job annahm. Ihr neuer Verdienst wurde mit dem Unterhaltsanspruch verrechnet. Manchmal verlor die Geschiedene durch das selbst verdiente Geld mehrere Hundert Mark pro Monat, bisweilen sogar jeglichen Unterhalt.

Fein raus war da nur der Ex-Mann: Wenn sich die Verflossene selbst versorgt, darf er seine Geldüberweisungen einstellen. "Gerade die Männer, die während der Ehe großen Wert darauf legten, dass die Ehefrau nicht arbeitet, sind erpicht darauf, dass ihre Ex nach der Scheidung so schnell wie möglich einen Job annimmt", weiß ein Kölner Scheidungsanwalt aus Erfahrung.

Arbeitsplatz als Motivationsbremse:
Statt sich wieder in die Arbeits- und Sozialversicherungswelt einzuklinken, wichen da viele Frauen lieber auf den schwarzen Arbeitsmarkt aus oder versuchten, mit ärztlichen Attesten die Arbeitsaufnahme hinauszuzögern. Motto: "Der Alte soll erst mal bluten." Schließlich hatten sie sich jahrelang um Haushalt und möglicherweise Kinder gekümmert und die eigene Karriere aufgegeben. Nun mit kleinem Gehalt dazustehen, während er sein gesamtes Geld für sich und möglicherweise die neue Freundin ausgibt, empfanden viele als ungerecht.

Jetzt entschied auch der Bundesgerichtshof (BGH) zu Gunsten der "Nur"-Hausfrauen. Künftig gelten Hausarbeit und Erwerbsarbeit im Wesentlichen als gleichwertig. Nicht nur hinzuverdientes Geld, auch die Haushaltsleistung der nicht berufstätigen Frau gilt von jetzt an bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs als wirtschaftlicher Wert. Diesen wollen die Richter heranziehen, weil er den Lebensstandard eines Paares ebenso erhöht wie ein zweiter Verdienst.

Kochen, Putzen, Bügeln gelten als "Dienst- und Fürsorgeleistungen", die ansonsten duch Hilfskräfte hinzugekauft werden müssten, heißt es im BGH-Urteil. Fazit: Frauen, die während ihrer Ehe nicht arbeiteten, und nach der Scheidung berufstätig werden, können demnach künftig mit höheren Unterhaltsleistungen rechnen.

Der zwölfte Zivilsenat stärkte damit eindeutig die Rolle der Hausfrau. Auch die frauenbewegten Grünen freuten sich über den Richterspruch: "Endlich wird die Arbeit der Frau, die rund um die Uhr im Einsatz ist, wenigstens nach der Scheidung anerkannt", sagte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Irmingard Schewe-Gerigk.

Zwar ist ein BGH-Urteil nicht Gesetz, und die ersten Klagen gegen die Berechnungsmethode liegen bereits beim Bundesverfassungsgericht. Vorerst aber wird sich wohl jeder Richter in seinen Urteilen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs annähern. "Solch ein Urteil gilt als Orientierungslinie", heißt es aus dem Bundesjustizministerium.

NICOLA B...

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