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Südwestpresse
Donnerstag, 13. Januar 2005

Bedenken wegen Daten-Missbrauchs

Ohne Einverständnis beider Elternteile dürfen Gene von Minderjährigen nicht getestet werden. Humangenetiker begrüßen das. Die Missbrauchsgefahr sei zu groß.

MIRJAM MOHR, AP
Heimlichen Vaterschaftstests ist nun ein Riegel vorgeschoben. Gestern betonten die Richter am Bundesgerichtshof, dass heimliche Tests gegen das Persönlichkeitsrecht des Kindes verstoßen und rechtswidrig sind. Damit dürfen sie in Zukunft vor Gericht nicht mehr verwertet werden.

Für Jörg Schmidtke ändert sich damit nichts: Der Direktor des Instituts für Humangenetik der Medizinischen Hochschule Hannover, der Vaterschaftstests durchführt, hat bisher schon heimliche Tests ohne Einverständnis der Mutter abgelehnt. Nach seiner Ansicht dürfen genetische Untersuchungen jeder Art, sofern sie nicht gerichtlich angeordnet sind, nur mit einer Einwilligung der untersuchten Person oder deren Sorgeberechtigten erfolgen.

"Der Persönlichkeitsschutz muss hoch gehängt werden, weil die Missbrauchsgefahr zu groß ist." Für die Überprüfung der Vaterschaft bei minderjährigen Kinder verlangt Schmidtke deshalb die Zustimmung aller Sorgeberechtigten, was in der Regel die Mutter einschließt.

"Ich halte es für einen großen Fehler in der öffentlichen Diskussion, dass diese Tests isoliert betrachtet werden", sagt der Mediziner. Heimliche Vaterschaftstests könnten auch eine genetische Ausforschung Dritter ohne deren Kenntnis nach sich ziehen. "Man könnte auch jedes andere Merkmal ausforschen, etwa später ausbrechende Krankheiten", erklärt Schmidtke.

Im Bereich des Möglichen liege schließlich auch, dass über das Erbmaterial der DNA persönlichkeitsrelevante Merkmale ausgeforscht werden könnten, sagt der Professor. In den Niederlanden habe die Regierung die Gründung eines Instituts beschlossen, das herausfinden soll, inwieweit die Feststellung solcher Merkmale über die DNA möglich ist. "Das zeigt, dass die Wissenschaft daran glaubt." Heimliche Tests erschlössen aber auch die Möglichkeit, dass Arbeitgeber DNA-Proben ihrer Mitarbeiter ohne deren Wissen einreichten, um sie untersuchen zu lassen. "Wo ohne Wissen des Probengebers getestet wird, könnte jeder zum Opfer einer Ausspähung durch andere werden." Schmidtke unterstützt deshalb Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, heimliche Vaterschaftstests zu verbieten und unter Strafe zu stellen.

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