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Südwestpresse
Montag, 07. März 2005

VATERSCHAFT / Heimliche Tests umstritten

Justizminister gegen Verbot

Goll: Wahrheit muss ans Licht dürfen

Wer ist der Kindsvater? Ein Gentest schafft Klarheit. Heimliche Untersuchungen sollen verboten werden. Justizminister Goll will die Tests aber weiterhin erlauben.

STUTTGART Im Gegensatz zur rot-grünen Bundesregierung will Baden-Württemberg den Vaterschaftstest ohne Einwilligung der Mutter auch in Zukunft zulassen - und das gesetzlich verankern. "Ein Vater muss wissen dürfen, ob sein Kind auch wirklich sein Kind ist", sagte Landesjustizminister Ulrich Goll (FDP). Er will eine entsprechende Bundesratsinitiative einreichen.

Eine Sprecherin von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) kritisierte Golls Vorschlag. Das sei der falsche Weg, sagte sie. Zypries will heimliche Vaterschaftstests unter Strafe zu stellen. Dagegen forderte Goll seine Bundeskollegin auf, diese Pläne aufzugeben. "Die Wahrheit muss sich durchsetzen dürfen." Der Gesetzentwurf der CDU/FDP-Landesregierung sehe vor, heimliche Vaterschaftstests nur all denen zu verbieten, die nicht direkt betroffen sind. "Also dem Nachbarn oder der Schwiegermutter, die glaubt, ihr Sohn sei betrogen worden. Aber dem Vater, der Mutter und dem Kind sollen heimliche Tests zugestanden werden."

Zypries' Sprecherin sagte, heimliche Tests verletzten immer das Grundrecht auf Selbstbestimmung desjenigen, dessen Gene ohne seine Einwilligung untersucht werden. Zypries wolle aber - wie angekündigt - die Schwelle für eine Anfechtung der Vaterschaft senken, damit Männer auch ohne heimliche Tests die Abstammung ihrer angeblichen Kinder leichter gerichtlich überprüfen lassen können. Im Januar hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass heimliche Vaterschaftstests vor Gericht als Beweismittel unzulässig sind.

Auch Baden-Württemberg will nach Golls Angaben die Hürden für eine Klage zur Anfechtung der Vaterschaft senken. "Wer nur von Richtern angeordnete Vaterschaftstests erlaubt, treibt zweifelnde Familienväter geradezu vor Gericht." Die Folgen seien vorhersehbar: "Der Familienfriede bleibt auf der Strecke, die Ehe wird unnötig belastet. Unnötig deshalb, weil sich in drei von vier Fällen herausstellt, dass es sich tatsächlich ums gemeinsame Kind handelt", meinte Goll.
Isw

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