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Südwestpresse
Donnerstag, 31. März 2005

KOMMENTAR: VÄTER

Abschied vom "Erzeuger"

CHRISTOPH FAISST
Die Unterschiede schwinden. Mit seiner Entscheidung zum Umgangsrecht hat der Bundesgerichtshof die nichteheliche Lebensgemeinschaft einmal mehr der Ehe angenähert. Dem gesellschaftlichen Wandel entzieht sich jenes Gericht, das noch Ende der 60er Jahre die "wilde Ehe" als sittenwidrig gebrandmarkt hatte, schon lange nicht mehr - ebenso wie der Gesetzgeber.

Neu sind der Ton und die Begründung. Das Gericht anerkennt immer öfter die Verantwortung des Mannes für sein Kind. Der Begriff "Erzeuger", der suggerierte, nicht verheiratete Väter hätten kein Interesse an ihrer Familie, ist verschwunden. Das hat Folgen, denn mehr Rechte bedeuten auch mehr Pflichten.

Erst vor kurzem haben die Richter nicht verheirateten Frauen höhere Unterhaltsansprüche gegenüber den Vätern ihrer Kinder zugesprochen - in unverhohlener Anlehnung an die Regelungen, die für die Ehe gelten.

Bislang war die Aufwertung der nichtehelichen Lebensform meist ein Abfallprodukt. Kinder können nichts dafür, dass ihre Eltern nicht heiraten - so wurde die Gleichstellung mit ehelich Geborenen einst verschämt begründet. Nun findet die Lebenshaltung der Eltern als solche Anerkennung.

Nicht jedem mag das behagen. Denn nicht zu heiraten, war einst eine bewusste Entscheidung, die die persönliche Seite einer Beziehung in den Vordergrund rücken und die Rechtsfolgen der Ehe vermeiden wollte. Nun haben die Gerichte die Paare eingeholt.

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