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Südwestpresse
Donnerstag, 21. April 2005

KOMMENTAR: VERFASSUNG

Mehr Gewicht für Straßburg

CHRISTOPH FAISST
Dass den Richtern in Karlsruhe der Kragen platzt, ist eher selten. Das Urteil, das sie nun verkündet haben, lässt indessen an Deutlichkeit nicht zu wünschen übrig. Nur vordergründig geht es darum, den Vätern nicht ehelicher Kinder den Rücken zu stärken. Die wichtigere Botschaft verbirgt sich in ihrer Stellungnahme zur Bedeutung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Und da ist das Signal des Bundesverfassungsgerichts eindeutig: Die Urteile aus Straßburg sind von den deutschen Gerichten zu beachten. Das ist ein Schuss vor den Bug all derer, die sich in der Pflege nationaler juristischer Befindlichkeiten eingeigelt haben, so wie es jene Richter getan haben, die stramm und unbeirrt verkündet hatten, sie hielten die europäische Rechtsauffassung für nicht bindend.

Damit ist klar, dass sich der Staat nicht nach Belieben hinter die Maßstäbe zurückziehen darf, die er sich selbst setzt, indem er völkerrechtliche Verpflichtungen eingeht - auch wenn die Ergebnisse unbequem sein mögen.

Einen Ausverkauf der Grundrechte bedeutet diese Haltung nicht. Denn die Richter in Karlsruhe haben eine Hintertür offen gelassen: Die Anwendung der Entscheidungen aus Straßburg dürfe dem deutschen Verfassungsrecht nicht widersprechen. So müssen die Gerichte künftig noch mehr juristische Klimmzüge machen, um ihre Urteile zu begründen. Und der ständige Konflikt zwischen Karlsruhe und Straßburg schwelt derweilen weiter.

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