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Südwestpresse
Freitag, 29. April 2005

KOMMENTAR: VATERSCHAFT

Wer was wissen darf

DETLEV AHLERS
Der Vorstoß Baden-Württembergs, Abstammungstests zuzulassen, auch wenn nicht alle Beteiligten (Mutter, Vater und womöglich das entscheidungsreife Kind) zustimmen, ist gut. Denn nun wird eine Aussprache darüber stattfinden. Das absolute Verbot, das die Bundesregierung über heimliche Tests verhängen will, kann nämlich nicht überzeugen.

Die Mutter weiß, wer der Vater ist, oder sie weiß, dass sie es nicht weiß. In diesem Fall hat sie zumeist kein Interesse an der Klärung. Denn es gibt - wiederum zumeist - einen für das Kind und lange auch für sie selbst zahlenden Mann. Warum dann Gewissheit erlangen wollen, ob ein Fehltritt sie in Schuld gebracht und um erhebliche Ansprüche bringt?

Für den Mann sieht es anders aus. Zweifel kommen auf, wenn die Partnerschaft in die Brüche geht. Vaterschaft bedeutet für ihn auf viele Jahre Haben oder Nichthaben von mehr als der Hälfte seines Nettoeinkommens. Kann ein Staat, der dies so beschlossen hat, ihm die Gewissheit praktisch verweigern? Denn bisher muss er, um sie zu erlangen, mit einer Anfechtungsklage alle Bande zerreißen - auch die zu dem Menschen, der wahrscheinlich doch sein Kind ist. Das ist grausam.

Und der womöglich vorhandene Ehebrecher? Genießt er staatlichen Schutz vor der Aufdeckung seiner Unterhaltspflicht?

Schließlich das Kind: Niemand darf es ihm verwehren zu wissen, wer sein Vater ist und was seine Erbansprüche sind. Weder der Staat noch die Mutter.

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