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Südwestpresse
Samstag, 26. November 2005

KOMMENTAR: AUSLÄNDERRECHT

Kinder und Väter gestärkt

PATRICK GUYTON
Was das Bundesverfassungsgericht nach langem Klageweg beschlossen hat, scheint selbstverständlich zu sein: Ob ein ausländisches Kind in Deutschland bleiben kann, hängt vom rechtlichen Status der Eltern ab. Sind die Eltern geschieden, ist das Kind mit demjenigen verbunden, der das Sorgerecht besitzt, der es erzieht, der seine Zeit mit ihm verbringt.

Der Gesetzgeber allerdings hat das im Ausländerrecht ganz anders gesehen: Das Kind ist dort an die Mutter geklammert. Vom Vater keine Rede. Man muss sich fragen, ob Schlamperei, Ignoranz oder eine versteckte Hinterhältigkeit zu dieser Bestimmung geführt haben. Die Möglichkeit, dass Ausländer sich scheiden lassen, und dass das Kind dann beim Vater bleibt, scheint in der Vorstellungswelt der Gesetzesverfasser nicht aufgetaucht zu sein.

Die emanzipierte Realität hat nun dieses Kuriosum, das gegen die im Grundgesetz ganz weit vorn festgeschriebene Gleichbehandlung verstößt, ans Tageslicht gebracht. Es gibt, wie im Klagefall, auch ausländische Väter, die nach der Trennung ihre Kinder bei sich behalten und sich um sie kümmern. Das darf nicht zum Nachteil der Kinder werden. Würde nach der gekippten Regelung etwa die Mutter ausgewiesen, müsste das Kind auch gehen - auch wenn die beiden nichts mehr miteinander zu tun haben.

Also, lieber Gesetzgeber, merke für das nächste Mal: Neben den Müttern können durchaus auch Väter und vor allem Kinder Rechte besitzen.

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