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Südwestpresse
Donnerstag, 01. Dezember 2005

KINDERGELD

Geschiedener Vater im Recht

KARLSRUHE Der Bundesgerichtshof hat geschiedene Väter oder Mütter, die allein für den Unterhalt ihres volljährigen Kindes aufkommen, finanziell entlastet. Nach der gestern veröffentlichten Entscheidung können die Betroffenen dann das staatliche Kindergeld in Höhe von derzeit 154 Euro voll auf ihre Zahlungen anrechnen. Bislang war in der Rechtsprechung umstritten, ob nicht grundsätzlich beiden Elternteilen jeweils die Hälfte des Kindergeldes zusteht.

In dem Fall, der dem Urteil zu Grunde liegt, lebt eine geschiedene Mutter in der Südpfalz wiederverheiratet mit ihren vier Kindern zusammen. Einige der Kinder sind volljährig und machen eine Ausbildung. Da die Mutter selbst nicht zu Unterhaltszahlungen in der Lage ist, leistet allein der Vater Barunterhalt. Nach Volljährigkeit einer Tochter wollte er nun das gesamte an die Mutter ausgezahlte staatliche Kindergeld von 154 Euro von seinen Leistungen abziehen. Da die Mutter nicht leistungsfähig sei und er allein für den Barunterhalt aufkomme, müsse ihm auch das gesamte Kindergeld und nicht lediglich die Hälfte zuerkannt werden. Dem schloss sich der Familiensenat des BGH an. Nach geltendem Recht wird im Falle einer Scheidung das staatliche Kindergeld Mutter und Vater hälftig zugerechnet. Das gilt künftig nur solange die Kinder minderjährig sind (AZ: Bundesgerichtshof XII ZR 34/03).
AP/dpa

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