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Südwestpresse
Freitag, 23. Dezember 2005

ABSCHIEBUNG

Kindswohl berücksichtigen

KARLSRUHE Bei einer geplanten Abschiebung eines Ausländers müssen dessen familiäre Bindungen zu einem in Deutschland lebenden Kind berücksichtigt werden. Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Abschiebung eines Mannes aus dem Kosovo verhindert, dessen fünfjährige Tochter in Deutschland lebt und zu der er regelmäßig Kontakt hat. Das Karlsruher Gericht beanstandete die Urteile der Vorinstanzen, weil diese den im Grundgesetz verankerten besonderen Schutz der Familie nicht ausreichend berücksichtigt hatten. Vor einer Abschiebung sei auf die Sicht des Kindes zu achten. Im vorliegenden Fall sei zu berücksichtigen, dass bei einer Abschiebung des Vaters der Kontakt zum Kind vermutlich abbreche (AZ.: 2 BvR 1001/04).
AP

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