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Südwestpresse
Mittwoch, 18. Mai 2005

Lebensgefährten mit Messer bedroht

48-jährige Donaueschingerin kommt mit Bewährungsstrafe davon

Donaueschingen. Laut Klageschrift attackierte die Frau ihren Lebensgefährten zum wiederholten Mal mit einem Messer. Der Mann trug Schnitt- und Bisswunden an der Hand und am Brustkorb davon - zur Hauptverhandlung musste die 48-Jährige polizeilich vorgeführt werden.

"Ich wurde damals von ihm angegriffen und gewürgt, habe aber lediglich mit einem Küchenmesser gedroht. Er muss sich an einem anderen herunter fallenden Messer verletzt haben", entgegnete die Beschuldigte dem Amtsrichter Bernhard Lipp. Der Lebensgefährte bejahte eine verbale Auseinandersetzung, "ich bekam Angst und wollte nur noch raus. Ich schützte mich und zog mir so einige Schnittwunden zu." Ob die seinerzeit 1,36 Promille aufweisende 48-Jährige ihrem Freund gar, nach dem Leben trachtete, ließ sich vor Gericht nicht nachweisen, zum Vorfall gibt es keine Zeugen.

"Wir haben ein Fleischermesser sichergestellt, der Mann wies einen Atemalkohol von 0,48 Promille auf", sagte eine Polizeibeamtin aus.

Im Zuge der Beweisaufnahme wurden die Konturen in dem Fall undeutlich, die Aussage des Lebensgefährten wich von der polizeilichen Vernehmung in Teilen ab. Nach dem ersten Vorfall habe er sich erweichen lassen und mit der Frau wieder zusammen gelebt. Letztlich lastete auf der Frau der Vorwurf der Bedrohung, Lipp argwöhnte: "Auch wenn sich ein Strafrichter nicht in Beziehungen einzumischen hat; ich habe die Befürchtung, dass die Sache beim nächsten Mal richtig böse ausgeht."

Die erwerbslose 48-Jährige kommt mit einer Haftstrafe von zwei Monaten davon, die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Vor der Urteilsverkündung hatte die Frau unter Tränen darum ersucht sie nicht zu inhaftieren.

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