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Südwestpresse
Donnerstag, 08. Dezember 2005

KINDSTÖTUNG

Mutter muss vor Gericht

KARLSRUHE Eine 35-Jährige muss sich nun doch vor dem Amtsgericht Rastatt wegen der Tötung ihres fünf Monate alten Kindes verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft der Mutter vor, den Säugling Ende 2003 mit Tritten und Schlägen umgebracht zu haben. Das Landgericht Baden-Baden hatte einen Prozess abgelehnt, weil die Frau wegen einer schweren Depression schuldunfähig gewesen sei. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) hat jetzt aber die Anklage doch zugelassen. Schon vor der Tötung habe die Frau ihr Kind mehrmals misshandelt, stellte das Gericht fest. Allerdings stand sie nach OLG-Erkenntnissen nicht ständig unter dem Einfluss der Depression. Die Mutter habe es daher zu verantworten, dass sie ihr Kind nicht rechtzeitig abgegeben habe. Ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest.
Isw

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