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"Der Nordschleswiger (Zeitung) vom 17.Juli 2001"

CDU forciert härtere Gangart gegen säumige Zahler
Unterhalt: Väter prellen den Staat um Millionen
Zerrüttete Familienverhältnisse belasten auch die Staatskasse.
Weil Väter ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen konnten oder wollten, mussten Land und Bund in den vergangen Jahren mit Millionenbeträgen in Vorleistung treten. Nur 20 Prozent der Gelder wurden wieder eingetrieben.

KIEL (kirn)
Schleswig-Holsteins Väter prellen den Staat jährlich um Millionenbeträge. Allein seit 1990 mussten Land und Bund 503 Millionen Mark an Unterhalt vorschießen, weil säumige Ehemänner ihren Verpflichtungen gegenüber Frau und Kindern nicht nachkamen. Nur 97 Millionen Mark konnten die Kommunen im gleichen Zeitraum wieder eintreiben. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Werner Kaiinka hervor. Der forderte die Kieler Familienministerin Anne Lütkes (Grüne) gestern nachdrücklich auf, verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um die Zahlungspflichtigen auch wirklich zu Kasse zu bitten. "Rückgriffsquoten von 20 Prozent sind nicht akzeptabel", meint Kaiinka.

Diesen Appell hält das Familienministerium für absolut überflüssig. "Unser Haus ist in ständigem Kontakt mit den kommunalen Spitzenverbänden, um die Quote zu erhöhen", erklärte gestern Ministeriumssprecher Volker Bulla. Im übrigen liege Schleswig-Holstein im Bundesvergleich bei den Rückforderungen im oberen Drittel. Grundsätzlich sei nicht das Land, sondern die Kommunen für die Eintreibung des Unterhaltsvorschusses zuständig. "Wir machen regelmäßig Schulungen, um die Vollstreckung der berechtigten kommunalen Interessen zu beschleunigen". Zeit ist in diesem Fall nämlich bares Geld: Weil säumige Unterhaltspflichtige häufig den Wohnort wechseln, sei eine zügige Bearbeitung der Akten notwendig "damit nicht bei den Einwohnermeldeämtern immer wieder Adressrecherchen erforderlich werden".

Aus bundesweiten Erhebungen geht hervor, dass rund 70 Prozent der noch ausstehenden Rückzahlungen durch ernsthaft soziale und finanzielle Schwierigkeiten bei den Unterhaltspflichtigen begründet sind. Hohe Arbeitslosigkeit und die Neugründung von Familien führen dazu, dass selbst bei gutem Willen nicht oder nicht im vollen Umfang für die Kinder und die geschiedene Ehefrau gezahlt werden kann. Eine Erhöhung der Rückzahlungsquote auf etwa 30 Prozent wird jedoch für realistisch gehalten. Nach Schätzung des Bundesfamilienministeriums sind circa 30 Prozent der Schuldner durchaus zahlungsfähig.

Das Ministerium regte deshalb kürzlich an, das Instrument der Zwangsvollstreckung stärker zu nutzen. Wer sich böswillig vor der Unterhaltspflicht drückt, kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Fast ausnahmslos handelt es sich bei den Säumigen um Männer, "Unterhaltspflichtige Frauen zahlen in der Regel pünktlich", berichtet der Kieler Ministeriumssprecher.

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