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Badische Zeitung
Mittwoch, 27. Februar 2002

Leserbrief
Auf den Leim gegangen...


Vom Haushaltsfreibetrag profitierte bisher nur eine kleine Klientel besser verdienender allein Erziehender. Der Großteil konnte ihn nicht nutzen, weil die meisten allein Erziehenden einfach zu wenig verdienen. Gut verdienende allein Erziehende müssen jetzt mehr Steuern zahlen.

Fakt ist auch: Allein Erziehende werden nicht wie Singles besteuert. Sie können Betreuungskosten absetzen, haben in jedem Fall das Kindergeld, meist Kindesunterhalt bzw. für eine gewisse Zeit Unterhaltsvorschuss - und vielfach einen festen Lebenspartner, der beim Zahlenspiel dann natürlich nicht auftaucht. Denn nur wer sich als allein Erziehender ausgibt, kann ungeprüft und uneingeschränkt auf die mitleidige Sympathie aller Medien bauen, und hat damit eine überdimensional gute Lobby.

Genau umgekehrt verhält es sich mit den Alimentenzahlenden. Sie werden tatsächlich wie Singles nach Lohnsteuerklasse I besteuert. Etwa 70 Prozent der Alimentenzahlenden bleibt nur der Selbstbehalt, also 838,52 Euro im Monat, nur wenig mehr als der Sozialhilfesatz. Ihre Situation bessert sich nur dann, wenn sie sich mit einem neuen - berufstätigen - Partner zusammentun.

Seit Januar 2001 wird gerade den wenig verdienenden Alimentenzahlenden das Kindergeld nicht mehr hälftig angerechnet. Sie können keine Umgangskosten von der Steuer absetzen. Statt sachlicher Empathie verbreiten die Medien, wie auch in diesem Artikel, ungeprüft die egozentrische Polemik feministischer Funktionärinnen von der angeblich schlechten "Zahlungsmoral der Unterhaltspflichtigen". Diese vertrackte Dialektik mag verstehen wer will.

Josef Linsler, Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Bundespressesprecher, Würzburg;
Klaus Schneider, Bezirksstellenleiter, Freiburg

Zur Internetseite des ISUV: www.isuv.de

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