Presseschau
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Bella Nr. 41
Mittwoch, 02. Oktober 2002

Leserbrief zu Bella, Heft Nr. 36 Seite 46-47
Scheiden tut weh: Die verstoßenen Väter


Danke für Ihren Mut, diesen gesellschafts- und familienpolitischen Skandal in Ihrer Frauenzeitschrift anzupacken. Gute Werbung für das Anliegen, dem Kind beide Eltern nach Trennung und Scheidung zu erhalten. Dies ist übrigens ein Menschenrecht. Deutschland ist in ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wegen Verstoßes hiergegen bereits 6 Mal verurteilt worden. Zwei weitere Klagen sind zur Entscheidung angenommen. Ihre Meldung zum Thema Umgangsrecht ("alle 14 Tage ein Wochenende, jeden 2. Feiertag und die Hälfte der Ferien ...") entspricht zwar der üblichen Entscheidungs-Praxis - tatsächlich aber haben laut Gesetz (§ 1684 Abs. 1 BGB) Kinder das Recht auf Umgang mit beiden Eltern, und beide Eltern sind dazu verpflichtet, eine zeitliche Einschränkung gibt es hier nicht. Einzige logische Einschränkung kann das Recht auf den Umgang mit dem anderen Elternteil sein. D.h., die Hälfte der Zeit steht dem Kind zum Umgang mit jedem Elternteil zu. Dieser gleichberechtigten Verteilung entspricht § 1626 BGB. Nach Abs. 1 haben beide Eltern "die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge)." Nach Abs. 3 gehört zum Wohl des Kindes "... der Umgang mit beiden Eltern." Mir ist ein Schreiben des Bundesjustizministerums bekannt, wonach es keine gesetzliche Umgangsregelung gibt. Laut Bundesverfassungsgericht ist ein Umgang nach Einzelfall bis 50/50 möglich.

Rechtsanwalt Ingo Alberti, Essen

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