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Bild der Frau
Montag, 01.07.2002

Aufreger der Woche

Kein Einzelfall: Mutter verweigert Besuchsrecht

"Ich darf meine Tochter nicht mehr sehen!"
Von Claudia Kirschner

Mit Tränen in den Augen zieht Ingo Alberti (39) einen Pandabären aus seinem Rucksack. "Das Stofftier habe ich für meine 8-jährige Tochter gekauft. Aber ich hab Mona seit drei Monaten nicht mehr gesehen."

Schon zweieinhalb Jahre kämpft der Rechtsanwalt aus Essen um regelmässige Besuchszeiten: "Meine Noch-Ehefrau hält sich nicht an die Vereinbarungen! Mal darf ich Mona sehen, dann wochenlang nicht. Das tut weh. Ich ertrag es nicht, dass ich dem Mädchen immer mehr entfremdet werde. Dass ich oft nicht weiss, wie es Mona geht! Kinder brauchen beide Eltern!"

Monas Mutter (35) sieht das scheinbar anders. Sie kommt einfach nicht mehr zu den gerichtlich angeordneten Treffen beim Kinderschutzbund, wo Alberti seine Tochter abholen dürfte. Auch sonst gibt es keine Lebenszeichen: Die Mutter ist über Telefon und Handy nicht erreichbar. Alle zwei Wochen fährt Alberti rund 100 Kilometer zum Treffpunkt - vergeblich. "Ich melde das sogar der Polizei, als Nachweis, dass ich da gewesen bin. Schliesslich sind die Termine gerichtlich festgelegt. Aber Konsequenzen hatte das für Monas Mutter bisher keine."

Scheidungskrieg auf Kosten der Kinder - immer öfter sind auch Mütter daran Schuld, verweigern den Vätern das Besuchsrecht. Aus Rache, verletzen Gefühlen? Klar ist: Das Kind leidet, wenn es Mutter oder Vater nicht sehen darf. Eine Studie beweist: Jedes zweite der 150 000 minderjährigen Scheidungs-Kinder in Deutschland hat Dauer-Störungen (Depressionen, Aggressionen, Drogenprobleme).

Alberti und Männer mit ähnlichem Schicksal setzen ihre Hoffnung jetzt auf ein ganz neues Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ.: XII ZR 173/00). Das hat einem betroffenen Vater erstmals Schadenersatz zugesprochen: Auch hier hatte die Ex-Partnerin den Umgang mit dem Kind erschwert bzw. verweigert. Eine Grundsatz-Entscheidung, die klar macht: Wer das Sorgerecht hat, muss sich an Besuchsregelungen halten. Auch wenn es ihm oder ihr nicht passt. Es geht um das Wohl des Kindes - und sonst nichts.

CLAUDIA KIRSCHNER

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