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Wochenmarkt
Mittwoch, 04. Dezember 2002

Familie

Väter haben Anspruch auf Eltern-Kind-Kuren


Auch Väter haben Anspruch auf Teilnahme an Eltern-Kind-Kuren. Jeder, der ein Kind erzieht und mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt lebt, könne einen Antrag stellen, berichtet die Zeitschrift "paps" (Ausgabe 4/2002). Das gelte nicht nur für allein Erziehende, Hausmänner und "Elternzeiter", sondern auch für "aktive Väter", die sich um ihre Kinder kümmern. Etwa fünf Prozent der Kuren würden von Vätern in Anspruch genommen, schätzt demnach Hermann Bärenfänger von der Techniker Krankenkasse.

Eine stationäre Kur sei dann angezeigt, wenn ambulante Maßnahmen keine Aussicht auf Heilung versprechen. In der Regel dauert eine Kur der Zeitschrift zufolge drei Wochen, auf Antrag ist eine Verlängerung möglich. Ilse Krügel, Leiterin der Mutter-Kind-Klinik Feldberg im Schwarzwald, sieht bei Vätern grundsätzlich ähnliche Diagnosen wie bei Müttern: psychovegetative Erschöpfungszustände etwa oder funktionelle Störungen des Bewegungsapparates wie Rückenbeschwerden.

Krügel hält Kuren in Vätergruppen für die sinnvollste und effektivste Variante. Väter bräuchten dabei vor allem eine andere Art von Gespräch: Sie öffneten sich nicht so schnell, und es falle ihnen schwerer, sich problembelastet zu zeigen. Außerdem würden sie eine aktivere und sportivere Freizeitgestaltung vorziehen.
-gms-

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