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Südkurier
Donnerstag, 30. Januar 2003

SORGERECHT
Ohne die Väter


VON REANTE MURSCHALL

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ebenso eindeutig wie überraschend: Nicht verheiratete Väter können das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder auch in Zukunft nur mit Zustimmung der Mutter bekommen. Das von Verbänden und Verfassungsrechtlern gleichermaßen kritisierte "Müttermonopol" wird also gestärkt.

Bei der Frage des Sorgerechts darf es nicht um die Interessen des Vaters oder um die Rechte der Mutter gehen - im Mittelpunkt muss allein das Wohl des Kindes stehen. Das sehen auch die obersten Richter so, aber ihre Schlussfolgerung muss angezweifelt werden. Sie verwehren im Streitfall dem Kind eine Bindung an den Vater, die genauso wichtig ist wie die an die Mutter.

Das Urteil bringt die gesellschafttliche Entwicklung, in der auch Väter ohne Trauschein eine neue Rolle suchen, erst einmal zum Stillstand. Es verhindert nicht, dass Mütter möglicherweise ihre biologische Machtposition missbrauchen und der Mann zum Zahlvater degradiert wird. Der Trend in Europa geht in eine andere Richtung, auch Deutschland wird sich dieser Entwicklung nicht verschließen können.

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