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Schwarzwälder Bote
Donnerstag, 30. Januar 2003

Gericht schützt Mütter


Väter erhalten weiterhin kein Sorgerecht

Karlsruhe. Väter nicht ehelicher Kinder erhalten weiterhin kein Sorgerecht ohne Zustimmung der Mutter. Nach einer gestern in Karlsruhe verkündeten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verstößt die grundsätzliche Zuweisung des Sorgerechts an die Mutter nicht gegen das Elternrecht des Vaters (AZ: 1 BvL 20/99 u.a.).

Zur Begründung hieß es, eine Mutter, die mit dem Vater des Kindes nicht ehelich zusammenlebt, könne dem Vater ein Sorgerecht einräumen. Tue sie das nicht, könne der Gesetzgeber davon ausgehen, dass die Mutter schwerwiegende, von der "Wahrung des Kindeswohls" getragene Gründe habe.

Das Gericht forderte, die Entwicklung mit Blick auf die Zahl gemeinsamer Sorgeerklärungen zu beobachten.
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