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Heuberger Bote
Mittwoch, 19. Februar 2003

Die Langfassung dieses Artikels finden Sie hier


Zum Bericht "Für ledige Mütter weiterhin Veto beim Sorgerecht":

Väter unerwünscht


Wieder einmal ein Urteil, das mit dem sogenannten Kindeswohl begründet wird mit diesem aber nicht vereinbar ist. Meiner Ansicht nach widerspricht es dem Kindeswohl und dem Grundgesetz, wenn unabhängig vom Einzelfall die elterliche Sorge für uneheliche Kinder prinzipiell dem Elternteil zugesprochen wird, der weiblichen Geschlechts ist.

Zwar sieht der Gesetzgeber für extreme Fälle die Möglichkeit vor, einer Mutter das Sorgerecht zu entziehen und dieses Recht sogar auf den nichtehelichen Vater zu übertragen. Aber aus der Erfahrung mit der deutschen Familienrechtsprechung kann ich nur schließen, dass der Sorgerechtsentzug auch in Extremfällen äußerst selten und die anschließende Übertragung dieses Rechts auf den Vater nie stattfinden wird.

Denn deutsche Familiengerichte sprechen, je nach Region, sogar Vätern, die die gemeinsamen Kinder während der Ehe und der Trennung alleine betreut haben, ein Sorgerecht auf Antrag der Mutter ab. Väter haben, obwohl nach dem neuen Kindschaftsrecht (seit 1998) das gemeinsame Sorgerecht der Regelfall sein soll, faktisch kaum eine Chance, eine auch rechtlich abgesicherte Verantwortung für ihre Sprösslinge zu tragen. Mit zum Teil fatalen Folgen: Zu den Millionen deutschen Scheidungskindern kommen jährlich etwa 150.000 hinzu. Etwas zwei Drittel dieser Kinder sehen ihren nicht sorgeberechtigten Elternteil, also i.d.R. deren Vater, nur noch alle 14 Tage - ein Drittel der Kinder verliert spätestens ein Jahr nach der Scheidung den Kontakt zu diesem Elternteil vollends. Welcher junge Mann will angesichts dieser Tatsachen noch das Risiko einer Vaterschaft eingehen?

Das Bundesverfassungsgerichts-Urteil zeigt wieder einmal, dass in Deutschland Väter unerwünscht sind.

Jürgen Griese
Villingen-Schwenningen

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