Presseschau
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Schwarzwälder Bote
Freitag, 21. Februar 2003

Rückschlag für viele Väter

Betreff: "Gemeinsames Sorgerecht" vom 11. Februar auf der Seite Themen der Zeit

Viele waren enttäuscht von der Karlsruher Entscheidung. Für nichtverheiratete Väter bedeutet es einen erheblichen Rückschritt, wenn sie, obwohl sie mit einer Partnerin leben, vom Sorgerecht ausgeschlossen sind, weil diese nicht will. Oft ist das Argument: Du kannst mich ja heiraten. Dies widerspricht aber Artikel sechs des Grundgesetzes und dem Recht auf Eheschliessungsfreiheit. Deshalb sollte man darauf hinweisen, dass das Gericht dem Gesetzgeber aufgegeben hat, zu prüfen, ob unverheiratete Eltern von der Möglichkeit Gebrauch machen, das gemeinsame Sorgerecht auszuüben und eine entsprechende Erklärung abzugeben. Nach meinen Erfahrungen ist dies in vielen Fällen nicht gewährleistet. Meines Erachtens darf man die Frage des Sorgerechts keinesfalls mit der Unterhaltsverpflichtung verknüpfen. Wenn Väter nicht bezahlen, hängt dies oft mit entsprechenden Blockaden des Umgangs zusammen, die weder nachvollzogen werden können noch dem Wohl des Kindes dienen. Die Entwicklung des gemeinsamen Sorgerechts nach der Kindschaftsrechtsreform war sehr positiv und hat vielen Vätern die Möglichkeit gegeben, sich in eine Verantwortung einzubinden und die Kontakte zu pflegen. Deshalb sollte nun endlich eine absolute Gleichstellung der nichtehelichen Kinder und Väter erfolgen.

R. S.
Nagold


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