Auszug aus v-news vom 11.08.2001 von Vaeternotruf

PERSÖNLICHE GESPRÄCHSNOTIZ VON DR. KARIN JÄCKEL ZU IHREM TREFFEN MIT MITARBEITERINNEN VON JUSTIZMINISTERIN DÄUBLER-GMELIN ANLÄSSLICH DES BERLINER HUNGERSTREIKS BINATIONALER ELTERN

oder wie BILD titeln würde:
JÄCKEL: DÄUBLER GEHÖR FÜR HUNGER-PAPAS Jetzige Rechtslage "nicht hinnehmbar" / Auch "Gewaltschutzgesetz" und "Männerhäuser" angesprochen / Hungerstreikende empfangen / Elfeke: Deutschland bricht internationale Abkommen und Menschenrecht

TEIL 1
Gespräch von Karin Jäckel mit Mitgliedern des "Arbeitsstab Kind" sowie Frau Adlerstein und Frau Schwall-Düren am 2.8.2001 im Bundesjustizministerium Berlin von 12.30 Uhr bis 15:00 Uhr

Frau Adlerstein, Bundesministerialdirigentin und Unterabteilungsleiterin im BMJ und als solche rechte Hand der Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, sagte mir in unserem persönlichen Gespräch im Rahmen des sog."Arbeitsstab Kind" zu:

1. die Maßnahmen zu überprüfen, die das Gesetz bisher für diejenigen Elternteile vorsieht, welche Kindesentzug begehen und dem anderen Elternteil einen gerichtlich bereits festgesetzten Umgang mit dem gemeinsamen Kind boykottieren. Da dieser Umgangsboykott geschieht und die bisher vorhandenen Maßnahmen nicht erfolgreich sind, müssen neue Maßnahmen eingesetzt werden. Es kann nicht hingenommen werden, dass ein Elternteil straflos das Gesetz verletzen kann, indem ein gültiger Gerichtsbeschluss ignoriert und die Autorität der Gerichtsbarkeit und der Gesetzgeber untergraben wird. Die bisherigen Strafmaßnahmen wie Zwangsgeld und Haft kommen selten zum Einsatz, weil die meisten Elternteile zahlungsunfähig sind und man Sorgerberechtigte nicht einsperren kann, ohne eine Lösung für die mitbetroffenen Kinder zu bieten. Kinder für die Zeit der Inhaftierung der sorgereberchtigten Mutter in ein Kinderheim zu geben, ist den Kindern gegenüber eine unbillige Härte und mit einer Sippenhaft zu vergleichen, kann deshalb nicht angewandt werden. Dies schützt die Mutter vor Strafe.

1a. Mein Vorschlag, bei Verstößen gegen die Umgangsregelung die Richter zu verpflichten, einen Umgangspfleger einzusetzen, der das Kind bei einem Elternteil abholt, eventuell den Umgang betreut und das Kind wieder zum sorgerberechtigten Elternteil zurückbringt, wurde wohlwollend aufgenommen. Er wird in der zuständigen Kommission geprüft.

1b Mein zweiter Vorschlag, bei wiederholter Umgangsboykottierung eine Erziehungsunfähigkeit des boykottierenden Elternteils anzunehmen und eine Sorgerechtsänderung vorzunehmen, wurde als ultima ratio angesehen, aber nicht verworfen. Auch dies soll in der Kommission geprüft werden.

1c. Weiterhin soll geprüft werden, wie die oftmals exrtrem lange Dauer bis zur Endentscheidung des Gerichts hinsichtlich des Umgangs zwischen nicht sorgerechtigtem Elternteil und Kind so überrückt werden kann, dass die bisherige fast automatisch eintretende Entfremdung vermieden wird und - speziell in internationalen Fällen - die Rückführung des Kindes an seinen ursprünglichen Lebensmittelpunkt nicht dadurch erschwert wird, dass diese Entfremdung geschaffen wurde. Mein Vorschlag, zur Überbrückung regelmäßig einen großzügigen betreuten Umgang anzuordnen, wird ebenfalls geprüft.

1d. Verworfen wurde die Überlegung des von paPPa.com entwickelten Vorschlags, Umgang als Bringepflicht anzusehen und den sorgeberechtigten Elternteil dazu zu verpflichten, dem umgangsberechtigten Elternteil das Kind zu bringen. Dies wurde als Eingriff in die persönliche Freiheit des sorgeberechtigten Elternteils angesehen.

1e. Ebenfalls verworfen wurde die Forderung nach einem generell gemeinsamen Sorgerecht. Dieses könne das Wohl des Kindes dann gefährden, wenn einer der beiden Elternteile gewalttätig sei.

1f. In diesem Zusammenhang sprachen wir auch das neue Gewaltschutzgesetz an. Ich beklagte die vom Frauenministerium geführte Kamapagne, die den Eindruck enstehen lasse, dass Gewalt allein männlich sei. Auch prangerte ich das Plakat an, welches zum Schutz der Kinder vor Gewalt entwickelt wurde. Hier gelang es mir, Frau Adlerstein, die das Plakat nicht kannte, zu überzeugen, dass es Jungen, die Gewalt erleiden müssen oder mussten, in die durchaus tödliche Verzweiflung treiben könne, wenn ihnen als Opfer suggeriert werde, eines Tages selbst zum Täter und somit zu genau der Person zu werden, die sie nie sein wollen. Frau Adlerstein versprach, sich das Plakat anzuschauen und dass man gegebenfalls dafür sorgen müsse, die Plazierung neu zu überdenken. Dieses Plakat sei nicht dafür entwickelt worden, es in Kindern zugänglichen Bereichen aufzuhängen.

2. die Änderung des Grundgesetzes zu überprüfen, welches bisher allein die Mutter unter den besonderen Schutz des Gesetzgebers und der Solidargemeinschaft stellt. Frau Adlerstein stimmte zu, dass es in Zeiten des "gender mainstreaming" nicht mehr aktuell sei, das 50 Jahre alte bestehende Schutzangebot allein Müttern zu machen. Wir waren uns einig, dass das Grundgesetz vor 50 Jahren den Schutz der ledigen Mutter meinte und dieser damals auch dringend notwendig war, wir heute aber keinen solchen Schutz mehr brauchen, aber zugleich immer mehr alleinerziehende Väter diesen Schutz rechtmäßig einfordern könnten.

3. überprüfen zu lassen, ob und wie längerfristig die Ausbildung von Juristen hinsichtlich des Familienrechts zu verbessern und Richter häufiger zu Fortbildungen zu verpflichten wären.

4. der Frage nachzugehen, ob dies notwendig und wenn ja, wie eine Aufsichtsbehörde für die Arbeit des Jugendamtes zu schaffen sei.

5. Ferner rät sie allen Elternteilen, die sich von einem Richter oder Rechtsanwalt geschädigt fühlen, das Mittel der Dienstaufsichtsbeschwerde an die richterliche Dienstaufsichtsbehörde zu senden und Ablehnung des Richters zu beantragen bzw. der standesrechtlichen Klage an die Rechtsanwaltskammer anzuwenden. Die zuständigen Rechtsberater und Richter sind verpflichtet, dem Betroffenen zu seinem Recht zu verhelfen und sich dazu aller Rechtsmittel zu bedienen. Wenn diesen Beschwerden nicht stattgegeben wird, bleibt die nächst höhere Beschwerdeinstanz und auch die Möglichkeit, sich direkt an das BMJ zu wenden. Zwar liege es in der Natur der Sache, dass sich Elternteile ungerecht behandelt fühlten und dies juristisch oft ein falscher Eindruck sei, doch müsse sich auch der Richter Kontrolle gefallen lassen. In letzter Instanz vor dem Bundesverfassungsgericht.

6. Last not least sagte sie zu, alle ihr von mir persönlich vorgelegten Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten in der Kurzfassung zu lesen und wenn möglich zu helfen. In laufende Verfahren könne sie wegen der gesetzlich verankerten richterlichen Unabhängigkeit jedoch nicht eingreifen.

7. Auch sagte sie zu, zu überdenken, wie verlassene Elternteile ihren Kindern einen Brief zukommen lassen könnten, wenn der sorgerberechtigte Elternteil die Anschrift geheim halte bzw. die Annahme von Briefen ablehne. Sie machte allerdings keine Hoffnung auf Erfolg.

8. In Fällen, in denen Elternteile juristisch nachweislich falsch beraten wurden oder nachweislich einem Elternteil geraten wurde, den anderen böswillig mit falschen Anschuldigungen zu überziehen, solle jeder dieser Fälle an das BMJ geschickt werden. Derartige Beratungen sind gegen das Standesrecht und führen zum Ausschluss des betreffenden Rechtsberaters.

9. In Fällen, in denen Elternteilen der Umgang mit dem Kind verweigert wurde, weil die Mutter nachweislich eine Falschanschuldigung wegen Kindesmissbrauchs erhoben hat, solle Klage beim BMJ erhoben und um eine Therapiemaßnahme für das Kind zur Wiederaufnahme des Umgangs ersucht werden. Frau Adlerstein und ich waren uns einig darin, dass eine Falschanklage der Mutter das Kind in vergleichbarer Weise lebenslang schädigen könne, wie eine tatsächliche Kindesmissbrauchshandlung, und dass dies kein Kavaliersdelikt ist sondern ein schwerer Fehler der Mutter, welcher nicht dadurch belohnt werden dürfe, dass Vater und Kind voneinander getrennt werden. Der Umgang zwischen Vater und Kind müsse in einem solchen Fall möglichst schnell wieder aufgenommen werden.

10. Aufgeschlossen zeigte sie sich auch gegenüber meiner Forderung nach Männerberatungsstellen, um ein vergleichbares Netzwerk für Hilfesuchende aufzubauen wie für Frauen. Schon jetzt würden die Hilfsangebote wie Familienberatungsstellen auch von Männern genutzt. Hier sehe sie Handlungsbedarf und werde meine Anfrage zur Prüfung weiterleiten. "Männerhäuser" wie in Österreich könne sie sich jedoch in Deutschland nicht denken und werde diese auch nicht befürworten, da nach ihren bisherigen Informationen Männer jederzeit wüssten, wohin sie gehen sollten, wenn sie aus der gemeinsamen Wohnung gegangen wären oder gehen müssten. Falls ich wolle, dass sie anderer Meinung werde, müsse ich sie mit gegenteiligen Fakten überzeugen.

In meinem anschließenden Gespräch mit Frau Schwall-Düren, die in ihrem "früheren Leben" Psychologin, Paartherapeutin und Supervisorin war und vornehmlich mit alleinerziehenden Müttern arbeitete, heute Mitglied des Bundestages und Mediatorin in der Arbeitsgruppe für deutsch-französische Trennungsfälle ist, zeigte sich:

1. dass Mediation und Therapie auch für ein Mitglied des Bundestages stets eine Sache der Freiwilligkeit ist und den betroffenen Eltern nicht befohlen werden kann. Damit eine Mediation erfolgen kann, muss das Einverständnis beider Elternteile vorliegen. Lehnt ein Elternteil eine Mediation ab, kann diese auch dann nicht angeordnet werden, wenn Frau Schwall-Düren die Mediatorin ist.

In einem solchen Fall kann es durchaus sein, dass dem an einer Mediation interessierten Elternteil das Jugendamt die Mitteilung macht, dass Frau Schwall-Düren als Mediatorin abgelehnt würde. Das Jugendamt spricht dann nicht als übergordnete Instanz sondern im Auftrag des Elternteils, der keine Mediation zulässt. Auch als Mitglied des Bundestages hat Frau Schwall-Düren dann keine Möglichkeit, die von dem anderen Elternteil gewünschte Mediation zu leisten.

2. dass Mediation häufig an der unsensiblen und zu viel fordernden Haltung des um Umgang kämpfenden Elternteils oder der einer anderen um Umgang kämpfenden Bezugsperson scheitert. Hier wurde das Beispiel eines Großelternpaares erwähnt, welches nach langem Kampf eine Umgangserlaubnis erhielt, und das ihnen völlig entfremdete Kind mit einer Fülle von Erwartungen und Wünschen überfrachtete, so dass dieses Angst vor ihnen bekam und jeden weiteren Kontakt ablehnte.

3. dass Frau Schwall-Düren der Meinung ist, ein Kind brauche beide Eltern und diese Überzeugung auch dem für die Gesetzgebung zuständigen Gremium vermittelt hat. Sie bedauert, dass die Gesetzgebung bisher nicht bereit ist, die Rechte des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern nachdrücklicher zu schützen und härtere Strafen für den Umgangsboykott anzuwenden. "Hier haben Sie mich auf Ihrer Seite!"

4. gleichwohl hat Frau Schwall-Düren großes Verständnis für alleinerziehende Mütter. Es sei doch kein Geheimnis, dass sich die meisten Väter kaum für ihre Kindern interessierten, die Kindererziehung und die Familienarbeit allein den Müttern überließen und sich auch nach der Trennung sofort für immer verdrücken und nicht einmal Unterhalt bezahlen würden. Auch sei es verständlich, dass die Mütter nicht begeistert wären, wenn die Väter nach der Trennung am Wochenende auftauchen würden, um mit den Kindern etwas Tolles zu unternehmen, während die Mütter die ganze Woche über mit der Arbeit im Stich gelassen würden und kein Geld hätten, um ebenfalls etwas Tolles mit den Kindern zu unternehmen.

Die Väter, die sich wirklich für ihre Kinder interessieren und um ein Umgangsrecht kämpfen würden, sei minimal. Mit meinem Einsatz für diese Väter würde ich ein falsches Bild vermitteln. In Wirklichkeit sei die Mehrheit aller Trennungen völlig unproblematisch. Und wenn es nach der Trennung Probleme gäbe, müsse man sagen, dies sei Privatsache der Eltern, die sich nicht mehr ausstehen könnten und nun verlangten, dass der Staat ihre Privatsache regeln solle.

TEIL 2

Abschließend an diese beiden Gesprächseinheiten, die ich persönlich zwischen 12:30 Uhr und 15:00 Uhr wahrnehmen konnte, wurde die Gruppe der Hungerstreikenden empfangen, die sich pünktlich zum vereinbarten Termin um 15 Uhr vor dem Reichstagsgebäude "Unter den Linden 50" eingefunden hatte und bis ca. 16:00 Uhr blieben.

Dem Empfang vorausgegangen war eine kleine Erörterung der Sachlage, ob Frau Schwall-Düren der Gruppe vor dem Haus und in Anwesenheit der Presse oder privat in ihrem Arbeitszimmer gegenüber treten solle. Da den Politikerinnen und Politikern im Raum nicht an einer Debatte mit der Presse gelegen war, wurde beschlossen, die Hungerstreikenden zusammen mit den nicht geladenen Begleitpersonen ins Haus zu holen und die Presse warten zu lassen. Wie sich zeigte, war diese später verschwunden, da man nicht so lange warten konnte.

Zusammen mit den Hungerstreikenden Olivier Karrer (F), Maurice Elfeke (F), Francoise....(F), Michael Hickmann (ZA), Bernd Uhl (D) und Peter Christof (D), die ohne weitere Begleitpersonen eingeladen worden waren, wurde nun also auch Armin Emrich als 1. Vorsitzender der deutschen Internetgruppe paPPa.com, Annemone Ackermann als ständige Ansprechpartnerin der Gruppe, sowie der Rechtsanwalt Dr.Bloch eingelassen, der den Hungerstreikenden beratend zur Seite gestanden hatte.

In einem beeindruckenden Statement gelang es Olivier Karrer zu verdeutlichen, dass sie alle keine Berufskrawallmacher sondern ernst zu nehmende, ihre Kinder liebende und verantwortungsvoll für sie sorgende Eltern sind, die in Deutschland zum Hungerstreik antraten, weil sie in allen juristischen Instanzen scheiterten und seit Jahren von einem Umgang mit ihren Kindern ausgeschlossen werden. Maurice Elfeke ergänzte, dass Deutschland Menschenrechtsverletzungen begeht, indem das Recht der Kinder auf beide Eltern und das Recht der Eltern auf ihre Kinder geschädigt wird und internationale Abkommen, die Deutschland unterzeichnete, nicht eingehalten werden. Es gebe keinen einzigen Grund, sie als Eltern von ihren Kindern fern zu halten als nur den einen: den Willen der Mutter. Diese habe sich eines Verbrechens schuldig gemacht, indem sie die Kinder gekidnappt habe. Und obwohl dieses Verbrechen normalerweise mit Haft bestraft werde, sei die Mutter straffrei geblieben und der deutsche Staat habe das von ihr begangene Verbrechen für Recht erklärt. Zu vermuten sei, dass Deutschland die Kinder ausländischer Bürgerinnen und Bürger kidnappe, um die überalternde und aussterbende deutsche Gesellschaft zu erneuern. Michael Hickmann fügte hinzu, dass seine Kinder südafrikanische Bürger sind und in Deutschland zurückgehalten werden, owohl sie nicht der deutschen Rechtsprechung unterliegen. Dass sie auf diese Weise ihres kulturellen Erbes und ihrer väterlichen Familie beraubt werden und dies alles von der deutschen Rechtsprechung sanktioniert werde. Peter Christof beklagte die richterliche Willkür, den Kindeswillen immer dann, wenn es zugunsten der Väter gehe, zu ignorieren, diesen aber für ernst zu nehmen, sobald die Kinder bei der Mutter bleiben wollten.

Während Frau Schwall-Düren die Kritik an der deutschen Familienrechtssprechung als falsch und überzogen zurückwies, versicherte sie gleichzteitig den Eltern mehrfach, auf ihrer Seite zu sein, was sie Rechte des Kindes betreffe und in ihrer Aufgabe als Mediatorin bestrebt sei zu helfen. Zugleich wiederholte sie ihre bereits mir gegenüber gemachte Aussage, dass der Staat nicht heilen könne, was die Eltern selbst verursacht hätten und sie keine Wunder wirken könne, wenn die Väter die Kinder in der Partnerschaft vernachlässigt und sich mit den Müttern zerstritten und dadurch die Trennung selbst verursacht hätten. Mit dieser Äußerung rief sie besonders bei Olivier Karrer leidenschaftlichen Widerspruch hervor, der von den anderen Beteiligten bekräftigt wurde. Es sei eine Beleidigung, die man sich nicht bieten lasse, wenn hier behauptet werde, es habe Streit gegeben. Die Ehefrauen seien aus der intakten Ehe heraus zu ihren Eltern in Urlaub gefahren und einfach nicht wiedergekommen. Sie hatten das alleinige Sorgerecht in Abwesenheit der Väter beantragt und dieses ohne jede gerichtliche Anhörung der Väter zugesprochen bekommen. Und dieses Faustrecht sei belohnt worden, indem die Väter seit Jahren an jedem Kontakt mit ihren Kindern gehindert wurden. Der einzigen Mutter zwischen den Vätern, Francoise, schossen die Tränen in die Augen, als Olivier sagte, man sei hier im Hungerstreik, weil sie als Eltern endlich ihre Kinder sehen wollen. "Und zwar jetzt, sofort! Ich habe nur dieses eine Leben. Mein Sohn hat nur dieses eine Leben. Die Zeit vergeht. Und ich will mein Kind sehen, jetzt, sofort!"

Frau Schwall-Düren räumte ein, dass sie die Verletzungen der Eltern verstehe und ihr Bestes tue, ihr aber als Mediatorin und Therapeutin die Hände gebunden wären, so lange nicht beide Eltern bereit zur Verständigung wären. Zwar werde sie sich wie bisher für die Rechte der Kinder auf beide Eltern einsetzen, doch sei sie zu keinerlei Versprechungen bereit. Und von den Einwänden Dr. Blochs, dass die Bundesregierung Menschenrechtsverletzungen im großen Stil betreibe, wenn sie Eltern und Kindern das Recht auf Umgang nehme, wollte sie nichts wissen. Das deutsche Familienrecht sei eines der besten der Welt. Hier Menschenrechtsverstöße zu beklagen, sei bei allem Verständnis für die Unzufriedenheit der Hungerstreikenden falsch.

Frau Adlerstein, die der Diskussion weitestgehend schweigend folgte, lud nun Herrn Dr.Bloch zu einer Rede vor dem Deutschen Juristentag ein, der am 12.August in Brühl stattfinden wird. Zugleich bestätigte sie, dass sie zugesagt hatte, die Möglichkeiten einer härteren Durchsetzung des Umgangsrechts prüfen zu lassen und dabei die Zielsetzung verfolge, das Recht des Kindes auf beide Eltern besser zu schützen als bisher. Da Gesetze eine lange Phase der Prüfungen durchlaufen müssten, lade das BMJ stets Interessenverbände und Gruppen zur Stellungnahme ein, die entweder schriftlich oder auch in persönlichen Debatten zu erbringen wären. Auf Befragen Armin Emrichs erklärte sie, diese Einladung künftig auch an Vätergruppen senden zu wollen, wenn ihr denn diese Gruppen bekannt gegeben würden.

Mit ihrem Statement war die Sitzung aufgehoben.

In den letzten Minuten, die mir bei der Verabschiedung blieben, versprach mir Frau Adlerstein, jederzeit für mich erreichbar zu bleiben. Gern wolle sie durch mich weiter über die Probleme der Eltern informiert werden. Mehrfach wiederholend prägte sie sich den Namen von paPPa.com ein, um sich in den nächsten Tagen die Seiten anzuschauen und die dort verzeichneten Adressen der diversen Vätergruppen für ihren Verteiler abzurufen, und meinte schließlich scherzhaft, eine Gruppe maMMa.com gründen zu wollen.

In unserem Forum können Sie Ihre Meinung zu diesem Artikel äußern.
Verweisen Sie dabei bitte auf http://vaetersorgen.de/Jaeckel.html

Hier erreichen Sie den Webmaster