Leserbrief zu "Plötzlich entsteht eine Leere"


Leserbrief zu "Plötzlich entsteht eine Leere" (Schwarzwälder Bote vom 21.09.2002)

Ihr Artikel "Plötzlich entsteht eine Leere" weist auf eine Problematik hin, deren Ursache wohl darin zu suchen ist, dass "Familie" nicht mehr den Stellenwert in unserer Gesellschaft und bei den Partnern hat, den sie einmal hatte. Früher haben Ehepartner "in guten und in schlechten Zeiten" zusammengehalten. Die Menschen waren es gewohnt, Krisen durchzustehen. Heute kann eine kleine Krise bereits eine Trennung nach sich ziehen. Die Leidtragenden sind dabei wie immer die Kinder - Ihrem Artikel zufolge 14 Prozent bzw. 2,1 Millionen (!) im April 2001.

Die Ursachen für Trennungen mögen vielfältig sein. Etwa dreiviertel aller Scheidungen wird derzeit von Frauen initiiert. Selbstverwirklichungswünsche haben dabei Vorrang vor den Interessen, der emotionalen Stabilität und der Zukunft der eigenen Kinder.

Um von dem Vater der Kinder dann vollends getrennt zu sein, kommen im nachfolgenden Sorge- bzw. Umgangsrechtsverfahren massive Vorwürfe gegen den Vater - von Gewalttätigkeit bis hin zum Vorwurf des sexuellen Missbrauchs reicht die Palette. In Ihrem Artikel "Damit Papi kein Fremder wird" vom 12.09.2002, hat Frau Gisela Walter vom Kinderschutzbund zu recht erkannt: "Wir müssen das zwar ernst nehmen, aber wie oft ist das aus der Luft gegriffen".

Nicht nur für die Väter hat ein solcher Vorwurf die schlimmsten Folgen, sondern auch und vor allem für die Kinder. Diese werden in einem Verfahren wegen des Vorwurfs Gutachtern, Richtern, und unter Umständen auch Staatsanwälten vorgeführt und von diesen manchmal sogar suggestiv befragt, mit dem Ziel, den eigenen Vater schwer zu belasten. Der Schaden, der den Seelen dieser Kinder zugefügt wird, ist schwerwiegend, wie der Schaden an einem echten sexuellen Missbrauch auch.

In vielen Fällen, in denen der Vater der eigenen Kinder erfolgreich "entsorgt" wurde, kommt erschwerend hinzu, dass die Kinder nicht nur den Vater nicht mehr sehen dürfen - ihn sogar verteufeln müssen -, sondern auch dessen Familie, also ihre Großeltern, Tanten und Onkel väterlicherseits.

Bei der Umsetzung ihres Wunsches auf alleiniges Sorgerecht kann sich mit wenigen Ausnahmen jede Mutter der Unterstützung deutscher Gerichte und Jugendämter sicher sein: In 71 Prozent (in einigen Bundesländern sogar in knapp 90 Prozent) aller Fälle wurde im Jahr 2000 das Alleinige Sorgerecht auf Mütter übertragen (Quelle: Statistisches Bundesamt, Familiengerichte 2000. Siehe hierzu www.vaetersorgen.de/Tab2_8.html) - selbst dann, wenn die ehemaligen Partner den sogenannten "Rollentausch" vollzogen hatten, bei dem der Vater Haushalt und Kinder versorgt und die Mutter die notwendigen finanziellen Mittel der Familie erwirtschaftet.

Nach der Scheidung haben diese Frauen dann den Status der Alleinerziehenden Mütter, die es in unserer Gesellschaft ja immer mehr zu fördern gilt (abgesehen von der unsozialen Abschaffung des Haushaltsfreibetrages - Lohnsteuerklasse II - für Alleinerziehende). Dem Vater hingegen wird alles genommen. Neben der zu recht bestehenden Unterhaltspflicht für seine Kinder, und oftmals auch noch für seine Ex-Frau, wird sein Einkommen wie das eines Ledigen ohne Kinder nach Lohnsteuerklasse I besteuert. Ihm bleibt oftmals nicht mehr als der Selbstbehalt, der mit 840 Euro pro Monat nur knapp über dem Sozialhilfesatz liegt. Das anteilige Kindergeld wurde den Vätern bereits im vergangenen Jahr entzogen (sofern ihr Einkommen nicht deutlich über 2000 Euro netto pro Monat liegt und sie somit die 135 Prozent des Regelsatzes pro Kind aufbringen können).

Zudem stehen ihnen, im Gegensatz zu ihren Ex-Frauen, keinerlei soziale Leistungen zu. Wollen diese Väter z.B. mit ihren Kindern, so sie denn noch Kontakt zu ihren Kindern pflegen dürfen, ins Schwimmbad, dann müssen sie für sich und die Kinder die vollen Eintrittspreise zahlen.

Harald Schütz, Richter am Oberlandesgericht, drückte dies einmal folgendermaßen aus:
"In unserem Rechtsstaat kann es Menschen - weit überwiegend Vätern - widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ein anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehe geschieden, ihnen die Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben, erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt wird und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimensionen solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß".
Richter am OLG Harald Schütz, Familienrichter
veröffentlicht im Anwaltsblatt 8-9197, S. 468-469

Damit nicht "plötzlich eine Leere entsteht", sollten Vätern die gleichen Chancen eingeräumt werden, wie den Müttern. Die Wirklichkeit des Mannes hat sich verändert und das Bild des Mannes entspricht nicht der Realität. Väter lieben ihre Kinder in der Regel genauso wie die Mütter und sind bereit, Verantwortung für diese zu übernehmen. Dieser Wirklichkeit gilt es in die Rechtssprechung aufzunehmen. Allen Kindern sollen beide Elternteile nach einer Trennung erhalten bleiben, nur so ist das Wohl des Kindes nach einer Trennung der Eltern am besten gesichert.

Eine einseitige Parteinahme zu Gunsten der Mütter provoziert geradezu einen Missbrauch des Familienrechtes und sollte langsam der Vergangenheit angehören.

Mit diesem Beitrag möchte ich weder das Verhalten einiger Väter und Mütter rechtfertigen, die eine Scheidung herbeigeführt haben, sich nie um die eigenen Kinder gekümmert haben, oder sonstwie Schuld auf sich geladen haben, noch möchte ich allgemein alleinerziehende Mütter denunzieren. Ich klage hier nur die speziellen Fälle an, in denen skrupellose Elternteile die bestehende Schieflage im deutschen Familienrecht für ihre Selbstverwirklichungsgedanken auf dem Rücken ihrer Kinder ausnutzen.


Jürgen Griese
Väterbaufbruch für Kinder e.V.
Kreisgruppe Schwarzwald-Baar-Heuberg

Unsere Gruppe trifft sich regelmäßig jeden ersten und zweiten Montag im Monat um 19.30 Uhr im Caafe Hildebrand in VS-Zollhaus.

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