Petition

Antwort von Dietmar Nikolai Webel zur Beschlussempfehlung

Das Original dieses Schreibens im Word-Format (doc) erhalten Sie hier.

An den Petitionsausschuss des Bundestages
Pet 4-14-07-40325-036995



Sehr geehrte Damen und Herren,

über Ihre Antwort der Petition (Pet 4-14-07-40325-036995) bezüglich des Sorgerechtes der Eltern vom 14.11.2001 kann ich mich nur sehr wundern, denn die beschriebenen neuen Ansätze sind von Ihnen alle gar nicht wirklich bedacht worden, sondern es wurde lediglich die derzeit geltende Rechtsposition dargestellt, gegen welche sich die Petition gerichtet hat.

Mit der Petition hatte ich eine Initiative für die Gleichstellung von Menschen, für die Gleichstellung der ehelichen und nichtehelichen Kinder, für die Gleichstellung von Mutter und Vater im Sorge- und auch im Umgangsrecht von Ihnen erwartet. Sie beschreiben lediglich die gängige Rechtsauffassung, die meiner Meinung nach einfach nur Unrecht für Väter darstellt. Hier besteht schon lange dringender Handlungsbedarf.


Der Mutter vor der Geburt allein die Entscheidung über das Sorgerecht zukommen zu lassen, weil sie eine engere Bindung durch Schwangerschaft zum Kind hat, halte ich für ungenügend. Ein Kind braucht für eine gesunde Entwicklung Mutter und Vater gleichermaßen, das ist hinlänglich beschrieben. Es zwingt den Gesetzgeber niemand, sich für die Mutter in dieser Frage zu entscheiden.
Die gängige Praxis und Ihre Antwort sind eine gewalttätige Entscheidung gegen die Position des Vaters, er wird von vornherein juristisch als minderwertig beschrieben. Daraus resultieren sehr oft unendlich viele Verletzungen durch die Mutter gegenüber dem Vater, welche sich auch auf das Kind auswirken können, indirekt ermöglichen Sie damit auch Gewalt gegen die Kinder.
Mit der Geburt des Kindes werden zwei Elternteile geboren, und der Gesetzgeber hat dies im genügenden Sinne zu berücksichtigen. Die derzeitige Regelung ist einseitig und von daher nicht ausreichend. Ändern Sie diesen Zustand, damit auch Sicherheit für das Kind zum Vater entsteht. Folgen dieser Sorgerechtsentscheidungen sind oft Unsicherheiten beim Kind im Umgang zum Vater, wenn die Mutter nicht auf Einigung aus ist. Ein Kind kann durch den Staat gar nicht nur einem zugesprochen werden, das ist Eingriff in die göttliche Ordnung, die hat für die Erziehung beide Elternteile vorgesehen, auch wenn sie nicht in ehelicher Gemeinschaft leben, denn jedes Kind hat eine Mutter und einen Vater.
Schwangerschaft bedeutet die engere Bindung, wer möchte mit welchen Geräten diese Bindung messen. Es ist lediglich eine andere, eine anders spezifische Bindung als die zum Vater. Stellen Sie sich bitte nicht länger einer vernünftigen und paritätischen elterlichen Ordnung mit Ihrer Willkür in den Weg.
Schon der Begriff "Sorgerecht" ist einfach nicht kindgemäß, denn mittlerweile hat sich ja der Betrachtungswinkel der Gerichte geändert, es geht bei der Rechtssprechung um das Wohl des Kindes und nicht um die Rechte der Eltern. Das Kind kann kein Sorgerecht wahrnehmen, sondern das nehmen die Erwachsenen wahr oder auch nicht. Wenn dann noch dieses "Recht" einseitig der Mutter zugesprochen wird, ist das um so weniger dem Kind angemessen. Aus den Augen des Kindes betrachtet, kann es sich nur um eine Sorgepflicht beider Eltern handeln.
Die Erwachsenen haben eine Pflicht den Kindern gegenüber, und wer sich nicht genügend dieser Pflicht stellt, ist seinem Kind Rede und Antwort schuldig, so es juristisch nicht sinnvoll erscheint, diese Pflicht auch durchzusetzen.
Die willigen Eltern werden sich diesen Pflichten für ihre Kinder stellen, sie hätten dann gleichermaßen die Möglichkeit, sich für das Kindeswohl zu engagieren.

Wenn ein Elternteil auf Konfrontation geht, so sind die Jugendämter dafür Ansprechpartner. Wer sich dieser Beratung entzieht, der macht damit nur öffentlich, dass er gar nicht das Wohl des Kindes im Sinne hat, denn dieses Wohl schließt auch Auseinandersetzungen der Eltern ein. Auseinandersetzungen sind oft Wege für vernünftige Lösungen, das Kind hat ein Recht auf Qualitätssicherung durch beide Elternteile. Die Väter von vornherein auszuschließen, wenn es die Mutter nicht wünscht, bedeutet letztlich eine sexistische Diskriminierung.
Heute wird die Mutter für solches Verhalten auch noch belohnt, denn bei Uneinigkeit geht das Sorgerecht zur Mutter.
Eine Änderung des Sorgerechtes zu Gunsten eines anderen "besser geeigneten Elternteils" zu einem späteren Zeitpunkt auszuschließen, um die Position der Mutter nicht zu gefährden, halte ich gar nicht am Kindeswohl orientiert. Damit ordnen Sie das Kind einseitig der Mutter für immer zu, das stellt eine erneute und gesteigerte sexistische Diskriminierung der Männer dar und ist, mit Erlaubnis gesagt, verfassungsfeindlich. Niemand darf wegen seines Geschlechtes benachteiligt werden. Auf genau dieses Unrecht wollte die Petition aufmerksam machen, und ich hatte eine zufriedenstellende Antwort erwartet. Aber genau auf diese Diskriminierung sind Sie gar nicht eingegangen.

Vereinfacht gesagt verstehe ich Ihre Position so, falls es mit der Mutter keine Einigung gibt:
Der Vater hat absolut keine Chance auf gemeinsame Sorge gegen den Willen der Mutter, weil nur die Mutter schwanger werden kann.
Um die Position der Mutter nicht zu gefährden, kann der Vater auch bei nachweislich besserer Pflege und Erziehung nie das Sorgerecht bekommen, dies wird mit der Kontinuität für das Kind begründet. Für die Mutter sprechen Sie von Belastungen, aber im Bezug auf die Väter habe ich dieses mitfühlende Wort noch gar nicht und an keiner Stelle finden können.
Ihre einseitige Vergabe von Rechten belastet viele Väter so sehr, dass sie eindeutig traumatische Schäden mit sich tragen. Von den Kindern ganz zu schweigen, aber da gibt es ja Untersuchungen, die Ihnen nicht entgangen sein können.

Aus diesem Grunde fordere ich Sie umgehend auf, machen Sie endlich Schluss mit Ihren geschlechtsdiskriminierenden Gesetzen und stellen Sie sich der Wirklichkeit von Kindern Vätern und Müttern!



Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Nikolai Webel
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