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Schwäbische Zeitung
Mittwoch, 24. Oktober 2001

Nachgefragt


SCHRAMBERG - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) hat die Position von nichtehelichen Vätern gestärkt. In drei Fällen stellte er fest, dass es sich deutsche Gerichte zu einfach gemacht hatten, als sie Vätern den Umgang mit ihren Kindern verweigerten. Das Gericht verurteilte Deutschland zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 143 000 Mark. Die SZ erkundigte sich bei Uli Metzl, dem Mitbegründer des Vereins "Auch Väter haben Sorgen", wie er die Entscheidung beurteilt.

Wegweisendes Etappenziel erreicht

SZ: Worum ging es bei der Klage?

Metzl: Konkret ging es um Väter, die mit der Mutter in nichtehelicher Gemeinschaft zusammengelebt hatten. Nach der Geburt des Kindes ging die Beziehung zu Bruch und die Mütter verweigerten den Vätern den weiteren Umgang mit den Kindern. Vor den deutschen Zivilgerichten konnten die Väter ihr Umgangsrecht nicht durchsetzen, da dem das "Wohl des Kindes" entgegenstehe. Die Kinder hatten zuvor jeweils erklärt, dass sie angeblich ihren leiblichen Vater nicht sehen wollten.

Und was besagt dazu das aktuelle Urteil?

Der Europäische Gerichtshof hat deutlich gemacht, dass es hier nicht nur um eine Besuchsregelung gehe, sondern das Verhältnis von Vater und Kind überhaupt auf dem Spiel steht.

Was halten Sie von dem Urteil?

Unser Verein "Auch Väter haben Sorgen" begrüßt das Urteil als wichtiges und wegweisendes Etappenziel. Es zeigt, dass wir als Verein auf dem richtigen Weg sind und lässt uns hoffen, dass, wenn diese Urteile Einfluss auf die Entscheidungsfindung der deutschen Gerichte haben, künftig vielen Kindern beide Elternteile erhalten bleiben.

Wie könnte das erreicht werden?

Erforderlich ist zum einen, dass das Kind vor Gericht selbst angehört wird und seine Aussage nicht nur über andere Personen ins Verfahren eingebracht wird. Außerdem müssten auch "scheinbar feststehende" Erklärungen des Kindes durch einen psychologischen Experten überprüft werden, um die "wahren Wünsche" des Kindes herauszufinden.

Wie sieht die Situation in Deutschland bisher aus?

Nicht zuletzt wegen der unzulänglichen Rechtsprechung der deutschen Familiengerichte und der dabei beteiligten Ämter haben 54 Prozent der Kinder nach dem ersten Trennungsjahr keinen Kontakt mehr zu dem anderen Elternteil, im Regelfall dem Vater. Trotzdem sieht unsere Familienministerin Frau Bergmann keinen Handlungsbedarf - traurig.

Was wollen Sie in Zukunft tun?

Es ist an der Zeit, die Gesellschaft für diese Problematik zu sensibilisieren und mit allen Beteiligten nach konstruktiven Lösungsansätzen zu suchen. Diesen Prozess in Gang zu setzen wird wohl im Frühstadium in erster Linie bei den Männern liegen. Die gewonnenen Erkenntnisse hieraus müssen dann alsbald umgesetzt werden, denn es geht tatsächlich um das Wohl unserer Kinder und darüber hinaus letztendlich um das Wohl unserer zukünftigen Gesellschaft.

Weitere Informationen erteilt der Verein "Auch Väter haben Sorgen" im Internet unter www.vaetersorgen.de oder per Telefon 0171/7147177.

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