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Südwestpresse
Donnerstag, 27. November 2003


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FAMILIE / Neue rechtliche Entwicklungen

Ein Trost bleibt Vätern

Eine Wende vollzieht sich / Pendel bald in "Mittelstellung"?

Über neue Entwicklungen im Familienrecht referierte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Michael Tritschler im Cafe Hildebrand in Zollhaus. Zu diesem von der Kreisgruppe Schwarzwald-Baar-Heuberg des Väteraufbruchs initiierten Vortrag erschienen Mütter, Väter und Großeltern aus der ganzen Region.

VILLINGEN-SCHWENNINGEN
Tritschler, der sich als Anwalt für Väter und Mütter sieht, sprach die Themen Sorgerecht, Umgangsrecht, Namensrecht, Gewaltschutzgesetz und Unterhalt an.

Nach einem kurzen geschichtlichen Abriss über die Entwicklungen dieser Teil-Rechtsgebiete stellte er anhand von aktuellen Fällen den gegenwärtigen Stand der bundesweiten, vor allem aber der lokalen Rechtsprechung dar. Besonders das Sorgerecht werde vielfach immer noch allein auf die Mutter übertragen, obwohl die Kindschaftsrechtsreform von 1998 ein gemeinsames Sorgerecht vorsehe. Der Grund: "Wer sich weigert zu kooperieren, der zeigt, dass sich die Eltern in wesentlichen Fragen der Erziehung nicht einigen können und erhält das alleinige Sorgerecht."

Im Falle nicht verheirateter Väter sei das gemeinsame Sorgerecht laut der jüngsten Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung vom Januar diesen Jahres immer noch von der Zustimmung der Mutter abhängig. Allerdings, so Tritschler, müssen sich manche Väter auch die Frage gefallen lassen, ob sie beruflich überhaupt in der Lage sind, ihre Kinder zu betreuen. Unabhängig vom Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Kinder erhalte der nicht betreuende Elternteil - in der Regel der Vater - ein Umgangsrecht. Hier komme es immer wieder vor, dass der betreuende Elternteil den Umgang der Kinder mit dem anderen Elternteil boykottiere. Unser Recht sehe für solche Fälle zwar Zwangsmaßnahmen wie zum Beispiel Zwangsgeld oder Sorgerechtsentzug vor. Diese Möglichkeiten würden in der Praxis aber nicht umgesetzt, da auch sie negative Auswirkungen auf das Kindeswohl haben können.

Ein Trost bleibe den Vätern aber: derzeit vollziehe sich eine Wende der Gestalt, dass sich auch der Elternteil, der mit den Kindern weit vom anderen Elternteil wegziehe, an den Umgangskosten des anderen beteiligen müsse - Leistungsfähigkeit vorausgesetzt.

Auch im Namensrecht habe sich einiges getan. So sei die Hürde zur Namensänderung der Kinder, wenn diese beispielsweise auf Wunsch der Mutter auch den Mädchennamen der Mutter annehmen sollen, sehr hoch angehoben worden.

Stalking, ein Begriff der das Nachstellen des Ex-Partners anspricht, sei nun auch im neuen Gewaltschutzgesetz strafbar. Überhaupt trage dieses Gesetz dem Opferschutz nun wesentlich besser Rechnung: Unabhängig vom Geschlecht könne nun der gewalttätige Partner auch ohne richterlichen Beschluss der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden. Zu diesem Thema kam aus dem Publikum die Frage, wie verfahren wird, wenn das Gewaltschutzgesetz missbräuchlich angewendet werde, um sich des Ex-Partner zu entledigen. Tritschler antwortete, dass das deutsche Recht zwar die Ahndung eines Missbrauchs vorsehe, die Rechtsprechung hier aber eher leger vorgehe.

Zum Thema Unterhalt ging Tritschler ausführlich auf die seit Juli neue, so genannte Düsseldorfer Tabelle ein. Diese regele den Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie die Selbstbehaltssätze des Unterhaltspflichtigen. Insbesondere könnten Unterhaltspflichtige zur Aufnahme einer Nebenbeschäftigung verpflichtet werden, wenn ihr Einkommen zur Deckung des Unterhalts nicht ausreiche. Auch hierzu eine Anmerkung aus dem Publikum: Die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung habe weniger Zeit für Umgang mit den Kindern zur Folge. Woraus wiederum geschlossen werden könne, dass in Deutschland die materielle Versorgung der Kinder weitaus höher bewertet werde, als die emotionale.

Was die Wenigsten wissen: Im Falle nicht ausreichender Unterhaltsleistungen können, so Tritschler, auch die Eltern des Unterhaltspflichtigen zu Zahlungen herangezogen werden.

Im Anschluss kam es noch zu einer lebhaften Frage- und Antwortrunde, die der Vorsitzende der Kreisgruppe, Jürgen Griese, zu später Stunde abbrechen musste. Griese bedankte sich bei Rechtsanwalt Tritschler und schloss mit einer positiven Vision: "Früher wurden im Familienrecht Männer bevorzugt und Frauen benachteiligt. Nach den Änderungen im Familien- Kindschaftsrecht schlug das Pendel zum anderen Extrem aus und bevorzugt seitdem überproportional Mütter. Ich bin zuversichtlich, dass im Rahmen der Harmonisierung der europäischen Familienrechte das Pendel eine Mittelstellung einnehmen wird und endlich unsere Kinder in den Mittelpunkt stellen wird".
(eb)

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