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Montag, 13. März 2006

Vortrag beim Väteraufbruch

Wie Kontakte zwischen Vater und Kind wieder hergestellt werden

Wenn Scheidungskinder länger keinen Kontakt mehr zu einem Elternteil hatten, dann kann dieser Kontakt durch einen so genannten Begleiteten Umgang wieder hergestellt werden. Was sich genau hinter dem Begriff verbirgt, wie ein Begleiteter Umgang aussehen kann und wo die Grenzen des Begleiteten Umgangs liegen, darüber referierte Frau Gisela Walter am vergangenen Montag im katholischen Gemeindezentrum in Villingen.

VILLINGEN-SCHWENNINGEN Bundesweit wird mittlerweile jede zweite Ehe geschieden - Tendenz steigend. Von den mitbetroffenen Kindern - jährlich kommen etwa 150.000 hinzu - sieht eine Vielzahl einen Elternteil, in der Regel den Vater, spätestens nach zwei Jahren nicht mehr. Die Gründe sind vielfältig: manchmal liegt ein Desinteresse des Vaters vor, manchmal sind sie durch die schwierige Situation der Trennung oder Scheidung begründet, häufig liegt dem jedoch ein Umgangsboykott des allein sorgeberechtigten Elternteils zugrunde.

"Solchen Kindern den Kontakt zu ihrem anderen Elternteil wieder zu ermöglichen, darin sehe ich meine Aufgabe", sagte die ausgebildete Familienhelferin, Frau Walter vom Kinderschutzbund, die auf Einladung des Väteraufbruchs aus ihrer Arbeit berichtete.

Sie unterstütze die Kontaktanbahnung zwischen Vater (in wenigen Fällen auch Mutter) und Kind, indem sie die Wiederanbahnung zwischen beiden "auf neutralem Boden" ermögliche und eben begleite und zudem versuche, das Boykottverhalten des anderen Elternteils aufzubrechen.

"Manche Kinder haben zu ihren Vater monate- oder jahrelang keinen Kontakt haben dürfen, weil sich der betreuende Elternteil wehement gegen einen solchen Kontakt stellt", erläuterte Frau Walter, "solche Kinder müssen behutsam vorbereitet werden".

Voraus gehe dem ein Antrag eines Elternteils, der vom Jugendamt, das die Kosten für die Maßnahme trage, genehmigt werden müsse. "Anschließend versuche ich, Einzelgespräche mit beiden Eltern zu führen, um einerseits herauszufinden, ob hinter dem Antrag des Vaters ein wirkliches Interesse an einem Umgang mit dem Kind besteht, und der Mutter andererseits die Wichtigkeit der Beziehung von Vater und Mutter für die Entwicklung der gemeinsamen Kinder zu verdeutlichen", so Walter weiter. "Erst dann unterhalte ich mich, altersgemäß angepasst, mit den Kindern, um sie auf den ersten Kontakt mit ihrem Papa vorzubereiten".

Der Erstkontakt zwischen Vater und Kind sei abhängig von der Dauer des Umgangsboykotts, der Intensität der Beziehung des Vaters zu seinem Kind vor der Trennung, der Psyche der Kinder und dem Einfluss des Boykottverhaltens der Mutter auf die Kinder. "Manche Kinder verhalten sich schon nach kurzer Zeit ihrem Vater gegenüber so, als hätte es die Trennung zwischen ihnen nie gegeben. Andere sind schon dermaßen psychisch geschädigt, dass sie keine normale Beziehung mehr aufbauen können".

Die Ziele, die mit dem Begleiteten Umgang erreicht werden sollen, seien einerseits die Wiederherstellung einer tragfähigen Bindung zwischen Kindern und nicht betreuendem Elternteil, und andererseits die Hinführung der Eltern zur Wahrnehmung einer gemeinsamen autonomen elterlichen Verantwortung für die Entwicklung der Kinder.

Dabei sei die Tätigkeit kein Zuckerschlecken: Die Ausübung eines Begleiteten Umgangs erfordere nicht nur eine Zusatzqualifikation, sondern auch viel Einfühlungsvermögen in die Bedürfnisse aller Beteiligten, sowie diplomatisches Geschick und taktisches Verhalten in höchst sensiblen Situationen. Frau Walter bietet den Begleiteten Umgang nun schon seit 10 Jahren im Kreis an und habe schon vielen Kindern wieder zu ihrem Vater verholfen.

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