Dass der Vater in dem angesprochenen Schreiben die Aussagen der Mutter widerlegt hat und ebenso die Tatsache, dass beide Kinder während der Ehe und der Trennung überwiegend beim Vater gelebt haben, erwähnt der Richter an dieser Stelle nicht. Siehe hierzu das Schreiben der Partei des Vaters vom 28.03.2000 sowie das Schreiben vom 13.02.2001.
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