Vereinsarbeit


Kreisgruppe Villingen-Schwenningen
Besuch des Vortrags "Eltern bleiben bei Trennung und Scheidung" von Frau Kodjoe
Am 27.09.2001 besuchte Uli Metzl den o.a. Vortrag. Im Anschluß an den Vortrag bot Frau Kodjoe eine Diskussion zum angegebenen Thema an. Uli Metzl hat sich hierzu notiert:

Auf eine entsprechende Frage von Uli Metzl meinte Frau Kodje, dass es durchaus ein Ansatz wäre, die Erziehungsfähigkeit der ehemaligen Partner - bei Schwierigkeiten mit dem Umgang und daraus resultierenden Umgangsverfahren - zu ergründen sprich zu begutachten, und derjenige die Kinder zugesprochen bekommt, der aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur eher die Voraussetzung erbringt, einen einigermaßen reibungslosen Umgang der Kinder mit dem anderen Elternteile zu gewährleisten.

Die Begutachtung der Kinder ist eigentlich Makulatur, da deren angestammtes Recht, und zwar gesellschaftspolitsch, rechtlich als auch religiös und deren Wunsch, nach der Trennung weiterhin zu Mama und Papa Kontakt zu halten, keiner Begutachtung bedarf. Es wäre auch sicherlich ganz heilsam und durchaus mäßigend für denjenigen Elternteil, der meint, mit den Kindern eine Rechnung begleichen zu können und deren Entfremdung mit dem anderen Elternteil forcieren zu müssen, wenn genau diese Vorgehensweise, bei dementsprechend rechtlicher Würdigung, nach hinten losgehen könnte.

Richter sollten psychologisch geschult werden, um eine fundierte Entscheidung zum Wohle der Kinder treffen zu können.

Die Möglichkeit der Verfahrenspflege sollte überall zum Einsatz gebracht werden. Allerdings muss dann auch adequades Personal vorhanden sein.

Darüber hinaus wurde übereinstimmend die Feststellung getroffen, dass viele Jugendämter mit Ihrer noch gegebenen Behördenmentalität nicht dem doch so strapazierten Begriff "Zum Wohle des Kindes" entsprechen, vielmehr ein Interesse daran haben, die Akte geschlossen zu halten bzw. sie so schnell wie möglich wieder zu schließen.

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