Petition

Erläuterung zum Petitionsentwurf des VAfK

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Erläuterung zum Vorschlag für eine Petition an den Deutschen Bundestag (02.10.01)

Artikel 17 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

"Kein Staat, keine Gesellschaft, keine Bürokratie und keine politische Institution kann unfehlbar sein. Jedes noch so ausgefeilte Gesetz und jede noch so gründlich durchdachte Regierungsverordnung kann in der Praxis Mängel zeigen. Selbst eine sorgfältig überlegte Entscheidung, auch die bestgemeinte Beratung in einer Behörde, kann fehlerhaft sein, ganz zu schweigen davon, daß jeder bürokratische Apparat dazu neigt, Sonderfälle als belastend anzusehen, Unrecht oder Ungerechtigkeit sind nicht selten die Folge.
Das Eingabenrecht ist ein außergerichtlicher Rechtsbehelf für den Fall, daß der Bürger sonst nirgendwo Gehör findet: Wenn eine Behörde bei ihrer Haltung bleibt, die der Bürger als ungerechtfertigt betrachtet, wenn Lücken in gesetzlichen Bestimmungen oder Verordnungen nur den Appell an die höchste Instanz einer Demokratie, an das Parlament übriglassen.
Weil das Petitionsrecht ein allgemeines Recht ist, muß es auch mühelos in Anspruch genommen werden können. Deshalb gilt für den Petenten nur die Auflage, sich schriftlich (mit Adresse und Unterschrift) zu äußern. Es gibt weder Vordrucke noch Formvorschriften. Die Unterschrift muß nicht beglaubigt sein. Einzelangaben zur Person sind unnötig, wenn die Aufklärung des Sachverhalts das nicht erfordert.
Adressaten von Petitionen können sein: Alle Ämter und Behörden der Gemeinden, Kreise, Länder und des Bundes - auch Bürgermeister, Landräte, Landesregierungen, die Bundesregierung und der Bundespräsident -, alle Gemeinde- und Kreisvertretungen, alle Länderparlamente und nicht zuletzt der Deutsche Bundestag. Der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages ist für alle Anliegen zuständig, die die Gesetzgebungskompetenz des Bundes oder Bereiche bzw. Einrichtungen der Bundesverwaltung betreffen." zitiert aus: "Petitionen", Herausgeber: Deutscher Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit, 53113 Bonn, Bundeshaus, 1995

Je nach Ihrem Anliegen wird der Adressat Ihrer Petition auszuwählen sein.
  1. im Landkreis/Stadt - die Kreisversammlung, Bezirksverordnetenversammlung (in Berlin), z.B. bei einer unangemessenen fachliche Beteiligung des örtlichen Jugendamtes
  2. im Bundesland - Landtag, Abgeordnetenhaus (in Berlin), z.B. bei überlanger Verfahrensdauer des Gerichts
  3. auf Bundesebene - der Bundestag, z.B. bei Veränderungsbedarf auf der Ebene der Bundesgesetzgebung oder der Arbeit der Bundesministerien
Den vorliegenden Mustertext für eine Petition können Sie entweder im Original absenden oder nach Ihrer Problemlage abändern, bzw. ergänzen, z.B. durch die Darlegung Ihrer konkreten Problematik. Sie können auch die Textvorlage kopieren und Ihre Freunde und Bekannten bitten, die Petition ebenfalls abzuschicken, um so stärker wird damit der politische Druck auf die verantwortlichen Politiker/innen.

Ihre Petition schicken sie an: Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss, Platz der Republik, 11011 Berlin

Ausserdem können Sie gleichlautende Petitionen an folgende Adressaten schicken: Kurze Zeit nachdem Sie Ihre Petition an den Petitionsausschuß abgeschickt haben bekommen Sie vom Ausschußdienst eine Empfangsbestätigung mit der Mitteilung, dass Sie über die weitere Bearbeitung Ihrer Petition auf dem laufenden gehalten werden, bzw. eine Stellungnahme zu dem von Ihnen vorgetragenen Anliegen. Nach ca. 2 Monaten erhalten Sie eine standardisierte Antwort, die vermutlich aus dem Bundesjustizministerium kommt. Die Bundestagsabgeordneten selber machen sich offensichtlich nicht die Mühe, eigene Gedanken beizusteuern. Auch wenn die Antwort keine individuelle sein wird, ist ihr Protest wichtig und wird wahrgenommen. Wenn Sie mit der Ihnen auf Ihre Petition mitgeteilten Antwort nicht zufrieden sind, können Sie einen begründeten Widerspruch einreichen, der dann gegebenenfalls weiter bearbeitet wird.

Neben der Versendung Ihrer Petition an den zuständigen Petitionsausschuss können Sie Ihr Anliegen auch direkt an die politischen Parteien im Kreis/Stadt, dem Bundesland oder an die im Bundestag vertretenen Parteien (Fraktionen) schicken und um eine Antwort bitten. Ausserdem können Sie sich mit Ihren Beschwerden und Änderungsvorschlägen direkt an einen Bundestagsabgeordneten, z.B. in ihrem Wahlkreis wenden. Fragen Sie bei der jeweiligen Partei nach der nächsten Sprechstunde der Abgeordneten.

Hier die uns zuletzt beaknntgewordenen und vom Bundestag behandelten Petitionen:

Bundestagsdrucksache 14/4283 vom 11.10.00
Pet 4-14-07-40325-025364, 52134 Herzogenrath
Pet 4-1 4-07-4 0325-025405, 10435 Berlin
Pet 4-14-07-40325-025408, 47533 Kleve
Pet 4-14-07-40325-025410, 47559 Kranenburg
Pet 4-14-07-40325-025463, 48432 Rheine
Pet 4-14-07-40325-025468, 52134 Herzogenrath
Pet 4-14-07-40325-025469, 52134 Herzogenrath
Pet 4-14-07-40325-025622, 47533 Kleve
Pet 4-14-07-40325-025644, 32549 Bad Oeynhausen
Pet 4-14-07-40325-025695, 47533 Kleve
Pet 4-14-07-40325-026805, 65812 Bad Soden
Pet 4-14-07-40325-026979, 53842 Troisdorf
Pet 4-14-07-40325-026990, 10555 Berlin
Pet 4-14-07-40325-020629, 45894 Gelsenkirchen
Pet 4-14-07-40325-020512, 13357 Berlin
Pet 4-14-07-40325-020528, 12103 Berlin
Pet 4-14-07-40325-020531, 22359 Hamburg
Pet 4-14-07-40325-020558, 45721 Haltern
Pet 4-14-07-40325-020562, 32549 Bad Oeynhausen
Pet 4-14-07-40325-020628, 10405 Berlin
Pet 4-14-07-40325-020680, 10409 Berlin
Pet 4-14-07-40325-022403, 21762 Otterndorf
Pet 4-14-07-40325-022414, 27478 Cuxhaven
Pet 4-14-07-40325-022415, 27472 Cuxhaven
Pet 4-14-07-40325-022417, 27478 Cuxhaven
Pet 4-14-07-40325-022418, 27478 Cuxhaven
Pet 4-14-07-40325-022419, 27476 Cuxhaven
Pet 4-14-07-40325-022446, 42799 Leichlingen
Pet 4-14-07-40325-023103, 13503 Berlin
Pet 4-14-07-40325-023125, 10407 Berlin
Pet 4-1 4-07-40325-023155, 57319 Bad Berleburg
Pet 4-14-07-40325-023156, 57319 Bad Berleburg
Pet 4-1 4-07-40325-023157, 57319 Bad Berleburg
Pet 4-14-07-40325-023327, 48145 Münster
Pet 4-14-07-40325-023335, 56410 Montabaur
Pet 4-14-07-40325-023447, 57319 Bad Berleburg
Pet 4-1 4-07-40325-023448, 57319 Bad Berleburg
Pet 4-14-07-40325-023450, 57319 Bad Berleburg
Pet 4-14-07-40325-023483, 57319 Bad Berleburg
Pet 4-14-07-40325-023484, 57319 Bad Berleburg
Pet 4-14-07-40325-023485, 10439 Berlin

Bundestagsdrucksache 14/4406 vom 25.10.00
Aktenzeichen Pet 4-14-07-40325-026769, Wohnsitz 10589 Berlin
Aktenzeichen: Pet 4-14-07-40325-026949, 10967 Berlin
Aktenzeichen Pet 4-14-07-40325-026957, 88662 Uberlingen
Aktenzeichen Pet 4-14-07-40325-026974, 45131 Essen


Wenn Sie auch eine Petition abschicken (natürlich ohne diesen Erläuterungstext), würden wir uns freuen, wenn Sie uns darüber eine Nachricht zukommen lassen, sobald Ihre Petition vom Ausschuss beantwortet wurde (bitte Geschäftszeichen angeben und wenn zur Veröffentlichung freigegeben auch ihren Namen). Bitte per e-mail an: petition@vafk.de Oder an: Väteraufbruch für Kinder e.V. - Bundesverein, Postfach 11 01, 36200 Sontra, Tel. 01805 - 120 120, info@vafk.de, http://www.vafk.de

Wenn sie möchten, können Sie die Bemerkung "Ich erlaube mir, eine Kopie dieses Schreibens an ... zu senden" auf der Petition durchstreichen. Im Internet können Sie sich über www.vafk.de über den aktuellen Stand der Petitionsaktion und mögliche anstehende Gesetzesveränderungen informieren.
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